1. Der Fall - André Stander
André Stander (* um 1946; 30. Januar 1984 in Houghton) war Polizeikapitän in der robbery and homicide division (Raub- und Mordabteilung) der Polizei in Johannesburg, Südafrika. Er begann in den 1970er Jahren damit, selbst Banken auszurauben. Sein Vater, Frans Stander, war General in der südafrikanischen Polizei und der Chef der Polizeihundeschule in Pretoria.
Besonders erwähnenswert ist André Standers Dreistigkeit. Manchmal überfiel er in der Mittagspause eine Bank und kehrte dann später als ermittelnder Beamter zurück zum Ort des Geschehens.Nachdem er etwa drei Jahre Banken ausgeraubt hatte, wurde er auf frischer Tat von seinen eigenen Kollegen gefasst und anschließend zu 75 Jahren Gefängnis verurteilt. Im Gefängnis lernte er seine Mithäftlinge Allan Heyl und Patrick McCall kennen. Zu dritt gelang ihnen in den frühen 1980er Jahren die Flucht. Er und seine beiden Komplizen begannen nun unter dem Pseudonym The Stander Gang damit, wieder Banken auszurauben.
McCall wurde am 30. Januar 1984 in Südafrika während einer überraschenden Polizeirazzia im Versteck der Bande in Houghton getötet. Heyl floh nach Griechenland wo er von der dortigen Polizei gefasst und nach Südafrika ausgeliefert wurde.
Hier wurde er nun zu 33 Jahren Gefängnis verurteilt. I m Jahr 2005 kam er auf Bewährung auf freien Fuß. Stander selbst floh in die USA und wurde 1984 in einer Schießerei von einem Polizisten erschossen.
Das einzige noch lebende Gangmitglied Allan Heyl sagte 2002 in einem Interview mit dem südafrikanischen Fernseh- und Radiosender SABC, Stander sei von einem amerikanischen Polizisten erschossen worden. Angeblich ließ es Stander bewusst darauf ankommen, erschossen zu werden. Bei einer Autokontrolle provozierte er den kontrollierenden Beamten so lange, bis sein Kollege, ironischweise ein Farbiger, zur Waffe griff. Es wird behauptet, Stander wolle hierdurch seinen Seelenfrieden finden.
Die Gründe für seine Entwicklung sind wahrscheinlich in der damaligen Situation in Südafrika zu sehen. Die schwarze Bevölkerungsmehrheit begann immer mehr ihre Rechte einzufordern, während die regierende weiße Minderheit sich und ihre Privilegien schützen wollte. Die Polizei ging zu dieser Zeit sehr aggressiv und gewalttätig gegen Aufstände Schwarzer vor, wie beispielsweise 1976 in Soweto. Stander sagte einmal, er wolle nicht mehr in einer Polizei Dienst tun, die ihr Handeln nur darauf ausrichtet, die schwarze Mehrheit zu unterdrücken. Seine Taten können durchaus als Rebellion gegen die damalige gesellschaftliche und politische Ordnung gelten.
Heutzutage, nachdem das Apartheidsregime überwunden ist, bewundern viele Südafrikaner Stander für seine Taten. In seinem Land gilt er als eine Art Robin Hood. Dies ist wahrscheinlich vor allem darauf zurückzuführen, dass Stander als weißer privilegierter Bürger nicht benachteiligt war, und seine sichere Existenz und gesellschaftliche Stellung trotzdem aufgegeben hat, nur um selbstlo s der schwarzen Bevölkerung zu helfen.
Quellen: - Artikel basiert auf dem gleichnamigen Artikel aus der englischsprachigen Wikipedia (Stand 7. Mai 2006) und - Rob Marshs Famous South African Crimes (englischsprachig)
2. Der Fall - Benjamin Atkins
Am 14. Dezember 1991 wurde die Leiche der 31 Jahr alten Deborah Findlay in einem leer stehenden Gebäude des Highland Park Distrikts in Detroit gefunden. Die Frau war vergewaltigt und anschließend stranguliert worden. Einige Tage danach stieß die Polizei auf die sterblichen Überreste von Bertha Manson, unweit des ersten Fundortes. Als am 25. Januar 1992 Bauarbeiter ein leer stehendes Schwesternwohnheim abreißen wollten, fanden sie die Leichen von zwei weiteren Frauen.
Am 17. Februar wurden die Beamten in das verlassene Monterey Motel gerufen, wo sie die halb in einem Kühlschrank liegende Leiche von Juanita Hardy entdeckten. Bei der weiteren Durchsuchung des baufälligen Motels wurden die Polizisten gleich noch zweimal fündig: In Zimmer Nummer 35 lag die tote Valerie Chalk, und in Zimmer Nummer 68 entdeckten sie die sterblichen Überreste einer dritten, unbekannten jungen Frau. Alle waren vergewaltigt und auf die gleiche Weise erdrosselt worden.
Nicht nur die näheren Umstände der Verbrechen, sondern auch die Vorliebe des Täters für leer stehende Gebäude und Abbruchhäuser zeigte den Ermittlungsbehörden, dass sie es mit einem Serienmörder zu tun hatten: Ende Februar verschwand unter nicht geklärten Umständen Vicki Beasley-Brown, deren sexuell missbrauchter und strangulierter Körper zwei Monate später ebenfalls in einem Abbruchhaus gefunden wurde.
Nachdem die Polizei von Detroit am 15. Juni 1992 schließlich eine weitere Frauenleiche in einem leer stehenden Haus geborgen hatte, überprüften die Beamten noch einmal alle ihre Akten und Unterlagen über Sexualverbrechen. Dabei stießen sie auf einen Vorfall, der sich ein Jahr zuvor ereignet hatte. Damals hatte eine Frau eine Vergewaltigung angezeigt, die sich in einem Restaurant in der Gegend des Highland Park Distrikts zugetragen hatte. Erneut zur Vernehmung vorgeladen, erinnerte sich die Frau daran, dass sich der Mann Tony nannte.
Mangels anderer Erfolgs versprechender Fahndungsansätze nahmen sie die Frau fortan regelmäßig mit auf Streife. Fünf Wochen lang fuhren sie die Straßen des Distrikts mit einem zivilen Einsatzfahrzeug ab, bis sie am 23. August den Verdächtigen entdeckten. Es stelltes sich heraus, dass Tony in Wirklichkeit Benjamin Atkins hieß. Allerdings fehlte es den Ermittlern an Beweisen, die den 23jährigen mit der Mordserie in Verbindung brachten. Doch im Verlauf der Verhöre brach er in Tränen aus und gestand: Ja verdammt, ich war es. Ich habe es getan! Detailliert schilderte er den Beamten die Verbrechen und gab schließlich den Mord an einer weiteren Frau zu und führe die Polizei zu dem Ort, wo er die Tote versteckt hatte.
Nach einem mehrwöchigen Prozess wurde Benjamin Atkins schließlich am 21. April 1994 von einem Geschworenengericht in Detroit wegen zehnfachen Mordes zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Atkins starb am 17.September 1997 in Haft.
Quellen: - Lexikon der Serienmörder (von Peter & Julia Murakami)2. Auflage 200 - S.213 - ISBN 3-548-35935-3
3. Der Fall - Anthony Balaam
Der aus Trenton im USA Bundesstaat New Jersey stammende Sexualmörder Anthony Balaam gestand, zwischen 1994 und 1996 vier cracksüchtige Prostituierte vergewaltigt und ermordet zu haben. Dabei ging der selbst von der kokainhaltigen Droge abhängige Mann stets nach dem gleichen Muster vor: In den frühen Morgenstunden fuhr er den benachbarten Drogenstrich ab und hielt Ausschau nach einem geeigneten Opfer. Wenn er eine Süchtige gefunden hatte die ihm gefiel, lockte er sie mit dem Versprechen, gemeinsam Crack zu rauchen, zu sich ins Auto, wo er sie vergewaltigte und anschließend erdrosselte. Mehreren Frauen gelang es jedoch zu entkommen und der Polizei von den Angriffen zu berichten.
Nachdem dies am 16. Februar 1996 erneut einer jungen Frau geglückt war, erkannten die Beamten aufgrund der Täterbeschreibung und der Tatumstände einen Zusammenhang mit den übrigen Vergewaltigungen. Darüber hinaus ergaben Laboruntersuchungen der bei den Vergewaltigungsopfern gefundenen Spermaspuren eine Übereinstimmung mit den DNA-Befunden, die auch bei zwei der ermordeten Prostituierten nachgewiesen werden konnten.
Durch die Überprüfung der Polizeiakte geriet der vorbestrafte Anthony Balaam in dringenden Tatverdacht und wurde daraufhin am 8. August 1996 festgenommen. Bei seiner Verhaftung zeigte er laut Polizeiangaben keine Gewissensbisse und gab sich als netter Kerl. Im Polizeigewahrsam wurde er jedoch schließlich im Rahmen einer Gegenüberstellung von seinem letzten Vergewaltigungsopfer zweifelsfrei identifiziert.
Quellen: - Lexikon der Serienmörder (von Peter & Julia Murakami)2. Auflage 200 - S.217 - ISBN 3-548-35935-3
4. Der Fall - Pietro Pacciani
Das Monster von Florenz (Mostro di Firenze) ist der von den italienischen Medien geprägte Begriff für einen oder mehrere Täter, die für eine spektakuläre Serie von acht Doppelmorden in der Provinz Florenz zwischen 1968 und 1985 verantwortlich sind. Die Opfer wurden in ihren Fahrzeugen erschossen oder erstochen und die weiblichen Opfer grausam verstümmelt. Die Taten zählen zu den aufsehenerregendsten der italienischen Kriminalgeschichte.
Die Tatorte in der Provinz Florenz ...und das Fahndungsblatt von Pacciane
Als Hauptverdächtiger der Serienmorde galt Pietro Pacciani (* 7. Januar 1925; † 22. Februar 1998). Er wurde für schuldig befunden, jedoch nach einem Berufungsverfahren freigesprochen. Der Oberste Gerichtshof annullierte den umstrittenen Freispruch umgehend und forderte ein erneutes Verfahren, zu dem es jedoch wegen des Todes von Pacciani nicht mehr kam. Ob er Komplizen, oder sogar Auftraggeber hatte konnte bis heute nicht geklärt werden.
* Am Abend des 21. August 1968 werden die 32jährige Barbara Locci und ihr 29jähriger Liebhaber Antonio Lo Bianco in der Nähe von Lastra a Signa in ihrem weißen Alfa Romeo Giulietta erschossen. Den kleinen Sohn von Locci bringt der Doppelmörder zu einem nahe gelegenen Bauernhof, dessen Besitzer den Jungen entdeckt und die Polizei verständigt.
* Am 14. September 1974 findet ein Passant die Körper der 18jährigen Stefania Pettini und des 19jährigen Pasquale Gentilcore in einem Fiat 127 in der Nähe von Borgo San Lorenzo. Beide sind erschossen worden. Der Körper von Pettini wies außerdem 96 Stichwunden auf, fast ausschließlich um Scham und Brüste.
* Am 6. Juni 1981 findet ein Polizist die Leichen der erschossenen 21jährigen Carmela De Nuccio und des 30jährigen Giovanni Foggi in einem roten Fiat in der Nähe von Scandicci. Der Mörder schnitt Carmelas Scham heraus, „mit einem sehr scharfen Gegenstand und nahezu perfekt“, wie es ein Pathologe beschreibt.
* Am 23. Oktober 1981 tötet der Mörder die 24jährige Susanna Cambi und ihren 26jährigen Freund Stefano Baldi in ihrem Volkswagen bei Calenzano. Sie wurden durch die Frontscheibe durch mehrere Schüsse getroffen und waren noch am Leben als der Täter mehrmals auf sie einstach. Auch Susannas Schambereich wurde verstümmelt.
* Am 19. Juni 1982 werden der 22jährige Paolo Mainardi und seine 20jährige Freundin Antonella Migliorini in ihrem Auto bei Montespertoli erschossen.
* Am 9. September 1983 erschießt der Täter die beiden Deutschen Wilhelm Horst Meyer (24) und Jens Uwe Rusch (24) in ihrem Volkswagen Samba Bus in Galluzzo.
* Am 29. Juli 1984 werden die erschossenen und mit Stichwunden versehenen Körper des 21jährigen Claudio Stefanacci und seiner 18jährigen Freundin Pia Rontini in einem Fiat Panda in der Nähe von Vicchio im Mugello gefunden. Pias Schambereich war verstümmelt und ihre linke Brust abgetrennt worden.
* Am 8. September 1985 schlägt der Täter zum letzten Mal zu: Bei San Casciano wird das französische Liebespaar Jean Michel Kraveichvili (25) and Nadine Mauriot (36) erschossen. Nadines Körper war zudem mit einem Messer verstümmelt worden.
Bei den Verbrechen wurde stets dieselbe Tatwaffe verwendet, nämlich eine 22. caliber Beretta.
Von den italienischen Medien wurde die spektakuläre Serie von acht Doppelmorden in der Provinz Florenz ausgeschlachtet.
Innerhalb der nächsten acht Jahre befragten die Ermittler mehr als 100.000 Personen, um einen Anhaltspunkt oder eine Spur zu bekommen. 1985 schickt der Täter Beweisstücke an Staatsanwälte und verhöhnt sie wegen ihrer Unfähigkeit. Innenminister Oscar Luigi Scalfaro setzte eine Belohnung von 500 Mio. Lire aus.
Anfang der 90er Jahre geriet der 68jährige Bauer Pietro Pacciani ins Blickfeld der Ermittler. Er hatte bereits 1951 einen durchreisenden Geschäftsmann niedergestochen und zu Tode getreten, um ihn anschließend zu berauben. Nachdem er 13 Jahre im Gefängnis verbracht hatte, heiratete er und gründete eine Familie.Zwischen 1987 und 1991 wurde er erneut inhaftiert, nachdem er seine Frau geschlagen und seine beiden kleinen Töchter sexuell belästigt hatte. Auch soll er in einer geheimen Gruppe involviert sein, dem auch die Männer Mario Vanni, Giovanni Faggi und Giancarlo Lotti angehören, um schwarze Messen abzuhalten und weibliche Körperteile zu opfern. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung findet die Polizei neben pornografischen Zeichnungen auch Zeitungsartikel über die Pärchenmorde sowie satanistische Objekte und eine passende Patronenhülse. 1992 denunzieren ihn verschiedene anonyme Schreiber.
Pietro Pacciani wurde am 17. Januar 1993 verhaftet und am 1. November 1994 in Florenz zu 14-mal lebenslanger Haft verurteilt. Er ging in Berufung und wurde am 13. Februar 1996 überraschend freigesprochen. Der Oberste Gerichtshof annullierte den Freispruch am 12. Dezember und ordnete eine neue Verhandlung an, zu der es jedoch nicht mehr kam, da Pietro Pacciano am 22. Februar 1998 Tod in seiner Wohnung aufgefunden wurde. Er hatte durch Einnahme einer Überdosis Drogen Selbstmord begangen. Michele Giuttari, der 1995 die Leitung der Mordkommission von Florenz übernahm, behauptet bis heute, dass mehrfach wichtige Daten unterschlagen wurden und der Täter die Morde auf Befehl von Auftraggebern ausführte, die bis heute auf freien Fuß seien.
Quellen: - Das Monster von Florenz - Anatomie einer Ermittlung von Giuttari Michele, ISBN 3785732767
5. Der Fall - Gennadiy Mikhasevich
Mikhasevich, der erste von den staatlich kontrollierten sowjetischen Medien anerkannte Serienmörder Russlands, wurde 1947 im heutigen Weißrussland geboren. Es sind nur wenige Details seiner Verbrechen bekannt: Die am 3. Februar 1988 von der Presseagentur TASS gedruckte Hinrichtungsankündigung gesagte nur, dass Mikhasevich im Laufe der vorhergehenden 15 Jahre 33 Frauen brutal ermordet hatte. In westlichen Berichten ist von 36 Opfern die Rede, wobei der erste Mord auf das Jahr 1971 zurückgeht, aber über die Verlässlichkeit dieser Angaben lässt sich streiten.
Bekannt ist jedenfalls, dass Mikhasevich als Fabrikarbeiter in Saloniki beschäftigt war, eine zeitlang war er Chef einer staatlichen Kfz-Reparaturwerkstätte und verdingte sich nebenbei in seiner Freizeit als Hilfspolizist. Als solcher half er später auch in den Ermittlungen seiner eigenen verbrechen, indem er Verdächtige vernahm und des Öfteren Autos anhielt, die dem des Killers ähnelten. Während der ganzen Zeit mordete er weiter. Am Höhepunkt seiner grausamen Karriere, im Jahre 1984, mussten 14 Frauen ihr Leben lassen.
Wie TASS später eingestand, war man bei den Ermittlungen unglücklicherweise von der richtigen Spur abgekommen, hatte aufgrund von Gesetzesbrüchen einiger weißrussischer Ermittler Dutzende Angeklagte verurteilt und für Verbrechen bestraft, die sie gar nicht begangen hatten. Von den 4 unschuldigen Verdächtigen, die man sogar wegen Mordes verurteilte, wurde einer hingerichtet, ein anderer brachte sich im Gefängnis um, und der dritte Unschuldige verlor in der Haft sein Augenlicht. Die Beamten, die sich für diesen Irrtum verantwortlich zeigten, wurden zwar laut TASS im Nachhinein bestraft, aber wieder sind keine Details verfügbar.
Wenn auch immer sie hinter Gitter brachten, das Morden ging weiter. Der Killer lockte Frauen in seinen Zaporachet einen kleinen roten Wagen und erdrosselte sie mit einem Schal. Einmal erhielt die Polizei einen Brief, der mit Held von Witebsk unterschrieben war und in dem von den Morden als einer Rache an ehebrecherischen Frauen die Rede war.
Als man 1985 bei den letzten beiden Opfern des Mörders ähnliche Notizen fand, war klar, dass auch der Brief echt gewesen war. Währenddessen kämpfte sich Kommissar Nikolai Iquatovich durch Berge von Papier, überprüfte die Eigentümer von etwa 20.000 roten Autos sowie 312.000 Besitzer von Reisepässen. Seinen Ermittlungen soll es schließlich zu verdanken sein, dass Mikhasevich 1985 festgenommen werden konnte.
Er gestand die Morde und wurde zum Tod durch Erschießen verurteilt.
Quellen: Die große Enzyklopädie der Serienmörder (von Michael Newton), 2. Auflage 2005, Seite 263 – ISBN 3-85365-189-5
6. Der Fall - Thomas Lee Dillon
Seit Ende 1990 erschütterten die Morde an fünf Männern den US Bundesstaat Ohio. Da den Gewaltverbrechen kein erkennbares Motiv zugrunde lag, wuchs innerhalb der Bevölkerungdie Angst, dass jeder das nächste Opfer des unheimlichen Killers werden könnte. Die meisten der ermordeten Männer waren Hobbyjäger, die aus verschiedenen Countys stammten und deren Leichen mit Gewehrschüssen im Rücken aufgefunden worden waren.
Nachdem die Mutter eines der fünf Opfer im November 1991, ein Jahr nach der Ermordung ihres Sohnes Jamie Paxton, in einer örtlichen Tageszeitung von Belmont County einen Aufruf startete, um den Mörder ausfindig zu machen und dazu die Bevölkerung um Mithilfe bat, erfolgten erste Hinweise auf den möglichen Täter. In einem Bekennerschreiben, das die Zeitung kurz darauf erhielt, behauptete ein anonymer Schreiber, mehrere Verbrechen begangen zu haben, weil er von Zeit zu Zeit von dem "Zwang zu töten" überwältigt werde. Er fügte hinzu, dass er trotz allem ein durchschnittlich aussehender Mann mit Familie, Arbeit und Heim wäre - wie jeder andere.
Kurze Zeit später ging bei der Polizei von Belmont County ein Hinweis ein, der einen gewissen Thomas Lee Dillon mit den Verbrechen in Zusammenhang brachte. Als die Beamten den im Tuscarawas County ansässigen Mann aufsuchten, stellte sich heraus, dass dieser nicht nur ein gewöhnlicher Ehemann und Familienvater, sondern sogar ein leitender Staatsbeamter beim Canton Water Department war. Dillon wies entschieden jede Schuld zurück und warf der Polizei vor, einen Unschuldigen zu verdächtigen, um der beunruhigten Öffentlichkeit einen Täter präsentieren zu können. Doch der Verdacht gegen ihn erhärtete sich, als man herausfand, dass er der ehemalige Besitzer eines als Tatwaffe benutzten Gewehres war. Dillon, der schon früh regelmäßig Tiere tötete, bekannte sich schließlich im Austausch gegen eine Verschonung von der Todesstrafe in allen fünf ihm zur Last gelegten Morden schuldig.
Thomas Lee Dillon wurde zu einer lebenslänglichen Haftstrafe mit einer Mindestdauer von 165 Jahren verurteilt, womit das Gericht die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung ausschließen wollte.
Quellen
- Lexikon der Serienmörder (von Peter & Julia Murakamie) 2. Auflage 2000 - S.299 - ISBN 3-548-35935-3
7. Der Fall - Anatoly Golovkin
Der aus der Umgebung von Moskau stammende Serienmörder Anatoly Golovkin wurde wegen elffachen Mordes im Oktober 1994 von einem Moskauer Gericht zum Tode verurteilt.
Zwischen 1986 und 1992 hatte der Serienmörder mit einer Reihe sadistischer Lustmorde an Knaben im Moskauer Umland für Unruhe gesorgt. Der Russe, welcher seine Opfer brutal vergewaltigte bevor er ihnen die Bäuche aufschnitt und die Hoden abtrennte, wurde polizeiintern die “Boa“ genannt. Erst nach seiner Verhaftung im Oktober 1992 wurde das ganze Ausmaß seiner Verbrechen bekannt, nachdem die Tageszeitung » Iswestia « von der Festnahme Golovkins berichtet hatte.
Der erste Mord, der Go1ovkin zugeordnet wurde, ereignete sich 1986 in der rund 25 Kilometer von Moskau entfernt gelegenen Kleinstadt Odintsowo. Die Staatsanwaltschaft ging jedoch davon aus, dass der sadistische Mörder weitaus mehr Morde begangen hat als die elf, welche ihm nachgewiesen werden konnten.
Anatoly Golovkin wurde Ende 1994 durch einen Genickschuss hingerichtet.
Quellen: - Lexikon der Serienmörder - Fallstudien (von Peter & Julia Murakami) 2. Auflage 2000 – S.532 – ISBN 3-548-35935-3
8. Der Fall - Michael Leonidowitsch Krupsky (Amoklauf des Sowjetsoldaten)
Als Michael Leonidowitsch Krupsky am 12. Februar 1982 den Brief seiner Verlobten gelesen hat, bricht für den Fähnrich der sowjetischen Motschützen-Einheit in der Magdeburger Herrenkrug-Kaserne eine Welt zusammen. Der Satz: Es ist aus. Ich habe einen anderen, verschwimmt vor seinen Augen. Schuld ist nur dieser Scheiß-Dienst in der DDR, schreit es in dem 23-jährigen. Es hat ja alles keinen Zweck mehr. Raus aus der Kaserne, denkt er weiter.Doch das geht nur mit Gewalt.
Der Sowjetsoldat läuft zur Waffenkammer, die sein Dienstbereich ist, und steckt sich sieben Handgranaten ein. Dann greift er sich eine AK-47 Hochgeschwindigkeits-MPi eine Kalaschnikow.
Auf dem Kasernenhof marschieren Trupps in Reih und Glied zum Abendessen. Krupsky schießt sich den Weg mit der Kalaschnikow frei tötet zwei Kameraden, verletzt weiter schwer.
Der Fähnrich, der nach den ersten MPi-Salven vollends die Kontrolle über sich verloren hat, erreicht die Torwache. Er jagt ein Magazin ins Wachhäuschen. Zwei Soldaten sind auf der Stelle tot. Dann läuft der Fähnrich der GSSD (Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland) über das Übungsgelände hinter der Kaserne Richtung Berliner Chaussee.
Von der Geheimakte Krupsky sind heute nur noch sechs Seiten vorhanden. Alle anderen Unterlagen Tatortfotos, Zeugenaussagen, Berichte musste die Magdeburger Polizei 1982 dem sowjetischen Militärstaatsanwalt übergeben. Der verbliebene Hergangsbericht wurde einen Tag nach der Tat von einem Augenzeugen, dem Oberleutnant der Kriminalpolizei, Lothar Schirmer, aufgeschrieben.
Der Bericht des Kriminalisten schildert, was geschah, nachdem am 12. Februar 1982 um 18:33 Uhr beim so genannten Operativen Diensthabenden (OdH) im Volkspolizeikreisamt Magdeburg die Meldung auflief: Schusswechsel im Bereich der Mülldeponie Berliner Chaussee. Ein Kipperfahrer der Stahlgießerei hatte seine Beobachtungen telefonisch durchgegeben.
Über Funk alarmiert der OdH die diensthabende Gruppe. Die Kriminalisten Lothar Schirmer und Thomas Williges sind gerade dabei, einen Einbruch in die Gaststätte Jägerhütte im Kulturpark Rotehorn zu bearbeiten, da erreicht sie der Einsatzbefehl. Mit Blaulicht jagt der graue Barkas-Kleinbus, Kennung Milan 702, zum Tatort.
Schirmer, der heute Erster Kriminalhauptkommissar ist und als Dezernent in der Magdeburger Polizeidirektion arbeitet, erinnert sich anhand seines Berichts: Um 18:40 Uhr kamen wir beim Deponie-Eingang An der Lake/Berliner Chaussee an. Wir trafen dort auf einen russischen GAS-Jeep, besetzt mit fünf sowjetischen Soldaten sowie auf den Kipperfahrer, der uns alarmiert hatte, einen Kollegen und einen Mitarbeiter der Stadtwirtschaft.
Die drei Deutschen geben zu Protokoll, dass sie gegen 18:25 Uhr Schüsse aus Richtung der Deponie gehört haben. Sie befanden sich zu dieser Zeit in der Minol-Tankstelle Berliner Chaussee. Kurz darauf bogen die Arbeiter mit ihren Fahrzeugen in die Deponie-Einfahrt. Dort lagen zwei leblose Menschen in Uniform. Einer von ihnen hatte eine stark blutende Kopfverletzung.
Was es mit den Toten auf sich hat, schildert später Deponie-Mitarbeiter Günter F. Er hatte sich in der Baracke am Fuße der Müllkippe aufgehalten: Gegen 18 Uhr gingen vier GSSD-Angehörige mit Maschinenpistolen im Anschlag in Schützenkette an der Deponie vorbei. Im selben Moment wurde aus Richtung Chaussee auf die Soldaten geschossen. Sie feuerten zurück. Zwei wurden getroffen.
VP-Obermeister Otto Kindinger ist Streifenführer bei der Schutzpolizei. Er bekommt die verschlüsselte Funkmitteilung: Schießerei, Berliner Chaussee, sowjetischer Offizier mit Kalaschnikow auf der Fluch.
Kindinger und sein Fahrer rasen im grün-weißen Lada, Kennung Milan 244“, zum Tatort. In Höhe der Minol-Tankstelle hielten uns zwei sowjetische Offiziere an. Sie gestikulierten und forderten uns auf, den Flüchtigen zu verfolgen, erinnert sich der Polizist im Ruhestand.
Im selben Augenblick hält ein Taxi neben der Funkstreife. Richtung Heyrothsberge hat der Fahrer einen Soldaten ohne Kopfbedeckung mit einer MPi in der Hand gesehen.
Bandit na lewa (Bandit links), versucht sich Kindinger verständlich zu machen. Die Offiziere verstehen. Sie öffnen beim Fahren das linke Autofenster und zielen auf den linken Straßenrand.
Doch in Höhe des Stadions Neue Welt taucht der Gesuchte plötzlich rechts auf, erzählt der heutige Vorruheständler. Aber auf dieser Seite waren Lada-Fenster und Tür gesichert. Für die Russen kein Hindernis. Sie feuerten durch das geschlossene Autofenster. Es ist 18:50 Uhr.
Fähnrich Krupsky wird am Bein getroffen, schafft es jedoch, sich in einem Gebüsch auf der anderen Straßenseite zu verstecken.
Der Fahrer bremst, Kindinger springt heraus, reißt die hintere Tür auf und lässt die Offiziere aus dem Auto. Die drei rollen sich in den Straßengraben ab. Der Lada prescht mit quietschenden Reifen zurück.
Was nun passiert ist einmalig in der Magdeburger Kriminalgeschichte. Über die zu dieser Zeit noch nicht gesperrte Berliner Chaussee hinweg, beginnt ein dramatisches Feuergefecht. Als der Spätschichtbus vorbeifuhr, hörte der Schusswechsel für Minuten auf, sagt Kindinger. Dann flog eine Handgranate neben uns. Doch wir blieben unverletzt. Danach trat Stille ein.
Kurz darauf sperren sowjetische Panzer die Berliner Chaussee weiträumig ab.
Aus dem Bericht von Oberleutnant Schirmer: Da zu vermuten war, dass der Flüchtling über die Elbbrücke will, wurde durch, Milan 702` der sowjetische Posten an der Brücke aufgesucht. (2 unbewaffnete GSSD-Angehörige). Es wurde Verstärkung angefordert. Die ,Milan 702`-Besatzung (Oltn. Schirmer, Oltn. Truthmann) übernahm die Brückensicherung.
Inzwischen hat sich Michail Krupsky zur Einmündung Friedensweiler durchgeschlagen. Dort wimmelt es wenig später von VP und sowjetischen Einheiten Armee und Geheimdienst.
19:30 Uhr wurde den Einsatzkräften ein Telefonanruf aus dem Klubhaus Friedensweiler übermittelt. Ein Gast hatte angerufen, dass dort ein sowjetischer Soldat aufgetaucht war, berichtet Lothar Schirmer. Im Klubhaus befinden sich zu dieser Zeit rund 80 Jugendliche bei einer Disco.
Eine Gruppe formiert sich, bestehend aus Oberleutnant Schirmer, einem KGB-Offizier und einem GSSD-Oberleutnant. Zwei Makarow-Pistolen und eine Kalaschnikow gegen eine MPi und einen Gürtel voll Handgranaten.
Ich hatte Angst, dass es zu einem Blutbad im Klubhaus kommt. Denn ich wusste genau, dass die Sowjets nicht fein sind, wenn es darum geht, einen Fahnenflüchtigen zu greifen. Und der Fähnrich seinerseits hatte nichts mehr zu verlieren.
Schirmer bemerkte einen Mann, der an der Rückseite des Klubhauses verschwindet. Als die zwei Offiziere und der DDR-Polizist gerade das angrenzende Waldstück durchsuchen wollen, ruft ein Gaststättenbesucher, dass sich der Gesuchte in der Garderobe befindet.
Aus dem Bericht: Der Oberleutnant der GSSD schoss daraufhin eine MPi-Salve durch die geschlossene Tür und trat die Tür auf, worauf er erneut eine Salve abgab. Durch den Genossen der Abwehr, der den Vorraum durchquert hatte und in Richtung Saaltür lief, wurde ein Pistolenschuss in die Garderobe abgegeben. Er trifft die Heizung. Dampf zischt heraus. Im Tanzsaal entsteht Panik.
Schirmer sichert die linke Seite der Garderobentür. Im selben Moment detoniert eine Handgranate in der Garderobe.
Der Fähnrich hatte auf einem Stuhl gesessen, um sich die Beinwunde zu verbinden. Nach der ersten MPi-Garbe entsichert er eine Handgranate. In dem Moment, als er sie auf die Verfolger werfen wollte, trafen ihn drei Schüsse in die Brust. Die Granate fiel hinter den Stuhl und explodierte. Sie zerfetzte die Beine Krupskys.
Dass es keine Toten und Verletzten unter den Diskobesuchern gibt, ist wahrscheinlich nur der Tatsache zu verdanken, dass die Wintermäntel in der Garderobe die Splitter abfangen.
Fähnrich Krupsky wird von seinen Landsleuten aus der Garderobe gezerrt. Schirmer fällt dem GSSD-Offizier in die Arme, als er sieht, dass er den Soldaten an Ort und Stelle liquidieren will.
Aus dem Bericht: Der Verletzte wurde im Klubhausflur notdürftig versorgt, dann unter Bewachung von Oltn. Truthmann und einem GSSD-Offizier mit der Schnellen Medizinischen Hilfe zur Medizinischen Akademie Magdeburg gefahren.
An der Einfahrt Friedensweiler werden noch in der Nacht vier volle MPi-Magazine und zwei Handgranaten gefunden.
Michail Krupsky wird später in das sowjetische Militärlazarett von Magdeburg gebracht. Nach einem viertel Jahr, als er halbwegs genesen ist, wird er standrechtlich erschossen.
Quellen: Die Arsen-Hexe von Stendal (von Bernd Kaufholz) 1. Auflage 2003 - S.102 - ISBN 3-89812-177-1
9. Der Fall - Andonis Daglis
Dieser griechische Serienmörder mit dem Spitznamen Athen Ripper vergewaltigte und erwürgte zwischen 1993 und 1995 drei Prostituierte. Danach zerstückelte er ihre Körper mit einer Kettensäge und verstreute die blutigen Teile entlang einer Autostraße. Er war ein ziemlich plumper Mörder, denn er versuchte in derselben Zeitspanne noch sechs weitere Frauen zu töten, die aber seiner Gewalt entkommen konnten. Einer davon, der Britin Ann Hamson, gelang es, sich zu retten, indem sie Daglis davon überzeugte, dass sie gar keine Prostituierte war.
Ausschnitte aus seinem Prozess wurden 1996 im Fernsehen übertragen, darunter sein öffentliches Geständnis verschiedener Verbrechen, derer er angeklagt war. Am 23. Januar 1997 wurde Daglis in vielen Punkten für schuldig befunden, einschließlich der drei begangenen Vergewaltigungs- und der sechs versuchten Morde. Er wurde zu 13-facher, lebenslanger Haft verurteilt, wohl genug, um ihn für den Rest seines Lebens von der Öffentlichkeit fernzuhalten.
Quellen: Die große Enzyklopädie der Serienmörder (von Michael Newton), 2. Auflage 2005 - S. 77 - ISBN 3-85365-189-5
10. Der Fall - Lutz Reinstrom (1996)
Lutz Reinstrom (* 1948) ist ein deutscher Kürschner und Mörder, der zwei Frauen umgebracht und in Säure aufgelöst hat.
Lutz Reinstrom wurde 1992 in Hamburg als Säurefassmörder bekannt. Der sadomasochochistisch veranlagte Kürschner hatte im Oktober 1986 eine 61-jährige Rentnerin (die Ehefrau seines Chefs) auf sein Grundstück gelockt und in einem unterirdischen Bunker gefesselt. Er quälte die Frau mit Schraubzwingen. Eine Woche später erhängte und zerstückelte er sie.
Im Jahr 1988 lockte Reinstrom eine 31-jährige Frau in sein Verlies. Er folterte sein Opfer wochenlang, missbrauchte es sexuell und hielt das Martyrium im Kerker auf Tonbändern und Fotos fest. Auch sie endete im Säurefass. Die Fässer vergrub er in seinem Garten.
Oberhalb des Kellers führte Lutz R. das Leben eines unbescholtenen und leutseligen Familie nvaters. Schon im zweiten Mordfall war ein Verdacht auf ihn gefallen. Er war jedoch Mitglied im selben Schwimmverein wie der ermittelnde Kriminalkommissar, der daraufhin dafür sorgte dass die Ermittlungen schnell eingestellt wurden, vermutlich zu einer Zeit, als das zweite Opfer noch lebte. Lutz Reinstrom zwang seine Opfer, Postkarten an die Verwandtschaft zu schreiben, in denen diese betonten, dass sie ein neues Leben im Ausland anfangen wollten und keinen Kontakt mehr wollten. Diese Postkarten wurden dann vom Ausland aus abgesandt. Später durchgeführte Schriftgutachten zeigten, dass sie zum Teil versteckte Hilferufe enthielten.
Ein drittes Opfer konnte aus dem Keller entkommen was zur Verurteilung von Reinstrom wegen erpresserischen Menschenraubs führte. Die beiden vorangegangenen Morde blieben zunächst unentdeckt. Nur durch die intensiven Nachforschungen der Kriminalkommissarin Marianne Atzeroth-Freier, die in Alleinarbeit die Ermittlungen zum Teil in ihrer Freizeit vorantrieb, konnten die b eiden anderen Morde aufgeklärt werden.
Am 24. Mai 1996 wurde Lutz Reinstrom zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Er sitzt in der Haftanstalt in Hamburg-Fuhlsbüttel.
Quellen: BerlinOnline: Berliner Kurier Archiv - Säure-Mörder: L ebenslänglich!, 29. Mai 1996 u. wikipedia
Säure-Mörder: Lebenslänglich!
HAMBURG - Zwei Frauen fielen seiner grausamen Sex-Folter zum Opfer, endeten im Säurebad . Gestern wurde der Hamburger Kürschner Lutz Reinstrom (48) wegen Mordes verurteilt - zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung. "Die Taten sind in ihrer Schwere kaum noch zu übertreffen," sagte Richter Gerhard Schaberg erschüttert. Ungerührt lauschte Reinstrom der Urteilsverkündung. Er hatte die Organmafia und Rauschgift-Dealer der Morde beschuldigt. Reinstrom hatte im Oktober 1986 Hildegard K. (61), die Frau seines verhaßten Ex-Chefs, auf sein Grundstück gelockt. Im unterirdischen Atombunker fesselte er die Rentnerin, quälte sie mit Schraubzwingen. Nach einer Woche Kerker-Martyrium erhängte der Kürschner Hildegard K., zerstückelte sie, löste sie in einem Faß mit Säure auf und vergrub es im Garten. Zwei Jahre später lockte Reinstrom die hübsche Annegret B. (31), die er vom Schwimmverein kannte, in seinen Bunker. Wochenlang folterte er sein Opfer, mißbrauchte es, hielt die Qualen auf Tonbändern und Fotos fest. Auch sie endete im Säurefaß.
Quellen: Archiv Berliner Kurier » 1996 » 23. Mai - Seite 26
Hamburg-Thriller um den Säurefass-Mörder
Der »Kürschner von Rahlstedt« füllte im letzten Jahrzehnt des vergangenen Jahrhunderts in Hamburg die Gazetten und gab mit seinem authentischen Fall den Stoff für einen hochkarätigen Hamburg-Thriller im Fernsehen: »Angst hat eine kalte Hand.«
Lutz Reinstrom (Jahrgang 1948) hat Hildegard K. (61) und Annegret B. (31) in seinem schalldichten unterirdischen Atombunker gefoltert, getötet und danach in Säurefässern vergraben. Zunächst lagerte er die Leichen in Fässern in seinem Keller. Dann vergrub er sie samt Fässern in seinem Garten, zog Taucheranzug und Tauchermaske an, schüttete dampfende Salzsäure ins Fass. Reinstrom verriet bei der Polizei und später vor Gericht stets nur so viel, wie man ihm lückenlos nachweisen konnte. Ansonsten ließ er seiner blühenden Fantasie freien Lauf ... Seine Version: Hildegard K. habe er im Fass vergraben, nachdem sie sich bei einem Treppensturz in seinem Haus das Genick gebrochen habe. Die zweite Frau sei bei Fessel-Sex- Spielen in seiner Sauna wohl an Kreislaufversagen gestorben, hypnotisiert von einem südamerikanischen Arzt.
Der Psychiater Hans-Jürgen Horn stellte bei ihm eine sadomasochistische Fehlentwicklung fest, eine schwere seelische Abartigkeit. Steuerungsfähig sei er dabei allerdings stets gewesen.
Das Landgericht Hamburg, Große Strafkammer 22 als Schwurgericht, sprach in seiner Sitzung am 22.05.1996 Lutz Reinstrom schuldig. Der Angeklagte Lutz Reinstrom wurde wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie wegen erpresserischen Menschenraubes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Die besondere Schwere seiner Schuld wurde festgestellt. Des Weiteren wurde für den Angeklagten Sicherheitsverwahrung angeordnet. Der Vorsitzende Richter Schaberg sprach Reinstrom im Urteil mehrmals direkt an: »Sie haben, Herr Reinstrom, gesagt – das ist ein Schlüsselsatz –: ›Ich kann das alles erklären.‹ Aufgeklärt haben Sie nichts.« Dieser Angeklagte hatte nicht aufgeklärt mit seinen Reden, sondern vertuscht, dadurch hatte er mehr zu seiner Verurteilung beigetragen als jeder Zeuge und alle Indizien. Er war ein Zeuge gegen sich selbst.
Für das Gericht war Reinstrom überführt, die 61 Jahre alt gewordene Ehefrau seines ehemaligen Arbeitgebers und Ausbilders zum Kürschner 1986 getötet zu haben. Die Indizien waren gewichtig. 20000 Mark, die mit der 61-jährigen Frau verschwunden waren, fanden sich auf einem Konto, das Reinstrom über einen Strohmann eingerichtet hatte. Der Schmuck der Frau lag in einem Schließfach, das ihm gehörte. Die abenteuerliche Version Reinstroms, die Frau sei einem Haushaltsunfall zum Opfer gefallen, sie sei die Treppe herabgestürzt, akzeptierte das Gericht nicht. Es nahm aber auch sexuelle Gründe für die Tat nicht an. Es wurde auf Mord aus Habgier erkannt, auf Verdeckung einer Straftat.
Die 31-jährige Industriekauffrau Annegret B. wurde nach Überzeugung des Gerichts von Reinstrom im Oktober 1988 getötet. Er hatte sie wie zuvor Hildegard K. in sein Haus gelockt und sie dort in einer grauenvollen Gefangenschaft gehalten, bis er sie umbrachte. Tonbänder Reinstroms, Fotos und Aufzeichnungen seines Opfers belegen sadomasochistische Spiele, die nicht »einvernehmlicher Sex« waren, wie Reinstrom behauptete, sondern brutale Gewalt mit vorgeplantem tödlichen Ende. Auch in diesem Fall hatte er sich Geld und Sachwerte seines Opfers nachweisbar angeeignet.
Nach den Zitaten in den Medien war dies ein »Jahrhundertfall«. Zitate: »Mörder und Monstrum« – »Wie in einem Horrorfilm« – »Der geheime Friedhof des Frauenmörders« – »Todesspiele mit wehrlosen Frauen« – »Gruseltaten, wie sie Edgar Allan Poe erdichtet haben könnte« – »Wie viele Frauen tötete Lutz R. wirklich?« – »Er mordete nur, wenn seine Frau im Urlaub war« – »Zersägte Frauen im Atombunker« – »Wie viele Leichen hat er im Keller« – »Sex und Salzsäure« – »Die toten Frauen des Kürschners Lutz R.« – »Domina Marianne: Er winselte um Schläge« – »Er war der beste Papi, der netteste Kollege, der großzügigste Gastgeber, aber er führte ein unheimliches Doppelleben«.
Die minutiöse, 204 Seiten lange Anklageschrift gegen den arbeitslosen Kürschnermeister Lutz Reinstrom listete 186 Zeugen, 15 verschiedene Sachverständige und 17 Bände Akten auf.
Von der Pressestelle der Polizei veröffentlichtes Foto des so genannten Säuerefassmörders
Reinstrom wurde verteidigt von den bekanntesten Strafverteidigern Hamburgs. Der Prozess gegen ihn dauerte 93 Verhandlungstage und 15 Monate. Die Verteidigung protestierte immer wieder, dass ein sachliches Urteil nicht gesprochen werden könne, da der Fall so extremes Aufsehen in den Medien erregte und Horror-Fantasien herausforderte, sodass die Unschuldsvermutung gegen den Angeklagten nicht zu existieren schien.
Zu den Fakten, die später dem Säurefassmörder nachgewiesen wurden:
1. Der Mordfall Hildegard K.:
Am 12.03.1986 verschwindet die 61-jährige Frau aus ihrem Haus, nachdem sie in der Nacht vom 10.03. zum 11.03.1986 von einer Urlaubsreise zurückgekehrt war. Mit ihr verschwinden 20000 DM aus einem Versteck im Badezimmer hinter der Beleuchtung des Spiegelschranks. Zurückgelassen wird ein Zettel mit der Handschrift von Frau K.: »Hab' arbeiten satt. Ich will nicht mehr arbeiten. Will nur noch leben. Im Urlaub ist es mir klar geworden. Brief folgt.« Mit der Frau verschwinden ihr Führerschein, der Personalausweis und ihr Dackel »Donald« mit seinem Hundekorb. Das Gericht geht später davon aus, dass Frau K. unter körperlicher Gewalt und/oder Waffengewalt entführt und dann tagelang im Atombunker des Kürschners gefangen gehalten wurde. Der Täter zwang die gefangen gehaltene Frau dann dazu, weitere Briefe zu schreiben, die später von einem Schriftsachverständigen ausgewertet wurden. Dieser konnte herausarbeiten, dass die Textzeugnisse von Frau K. als Versuch einer geheimen Kommunikation benutzt wurden, die jedoch von den Adressaten und den Sachbearbeitern der Vermisstensache bei der Polizei nicht bemerkt wurde. Ende März und im April 1986 wurden dann noch Ansichtskarten der Vermissten aus Teneriffa versandt. Letztlich wurde der Fall von der Polizei als unerledigte Vermisstensache ablegt.
2. Der Mordfall Annegret B.:
Am Abend des 05.10.1988 traf sich die Frau mit ihrem Mörder an einem vereinbarten Treffpunkt. Unter einem Vorwand lockte der Kürschner die vollkommen arglose Annegret B. sodann in seinen Atombunker in Hamburg-Rahlstedt, wo sie keine Chance mehr gegen ihn hatte. Er fesselte sie und sperrte sie tagelang in diesen Bunker ein. Hier musste die Frau auch eine Tonbandkassette besprechen sowie diverse Schreiben nach seiner Anweisung handschriftlich aufsetzen. Unter anderem deponierte der Kürschner in der Wohnung des Opfers einen Zettel mit folgendem Text: »Mir ist sowieso egal, was Sie machen, ich ziehe aus. Alles Gute für Sie persönlich«, gerichtet an die Putzfrau. In einem Brief an ihren Lebengefährten teilte die Entführte mit, dass sie ihn verlassen habe und nicht wiederkommen werde. Ihr Arbeitgeber erhielt Briefe mit Urlaubsplänen und der Kündigung des Arbeitsvertrags. Auf einem dieser Schreiben wurden später Fingerabdrücke des Kürschners gesichert. Die entführte Frau schrieb mindestens neun weitere Briefe an Angehörige, einen Brief an die Polizei, vier Geburtstagskarten an Angehörige, eine Postkarte an ihre Mutter, zehn Ansichtskarten mit Ansichten von Chile, der Schweiz und Brasilien und drei Weihnachtskarten. Der Täter wollte mit diesen Briefen und Karten, die er nach und nach versandte, Lebenszeichen von Annegret B. vortäuschen – mit Erfolg. Aufgrund der diversen scheinbaren Lebenszeichen wurde auch der Fall Annegret B. über Jahre als unerledigte Vermisstensache zu den Akten gelegt. Die spätere Analyse durch den Schriftsachverständigen ergab, dass Annegret B. durch eine absichtliche Fehlermontage versuchte, mit den Adressaten zu einer geheimen Kommunikation zu kommen. Unter anderem hat sie durch Nachziehen verschiedene Buchstaben optisch hervorgehoben und dadurch auf den Täter hingewiesen: »Hilf Luz« (Hinweis: Lutz ist der Vorname des Säurefassmörders). Auch in diesem Fall konnte nicht sicher geklärt werden, wie und wann die entführte Frau getötet und der Leichnam beseitigt wurde. Aufgefundene Fotos belegen, dass sie gefesselt, geknebelt und sadistisch missbraucht wurde.
3. Der Entführungsfall Christa S.:
In dieser Sache wurde der Kürschner am 17.09.1991 festgenommen. Der in der Zeit vom 06.09. bis 13.09.1991 begangene erpresserische Menschenraub zum Nachteil der Christa S. ist die letzte Straftat des Beschuldigten. Er hielt die Frau tagelang in seinem Atombunker gefangen. Frau S. war die neue Lebensgefährtin des Ehemanns der zuvor getöteten Hildegard K. Die Entführung lief wiederum nach dem bekannten Muster des Kürschners ab. Er kannte die Frau persönlich und spionierte sie in ihrem Lebensbereich aus. Dann entführte er sie in ihrem eigenen Pkw, nachdem er ihr in der Garage aufgelauert hatte. Er bedrohte sie mit einem Elektroschockgerät und bugsierte sie letztlich ebenfalls in seinen Atombunker, wo er sie fesselte und tagelang gefangen hielt. Durch Hinhaltetaktik verzögerte sich die Übergabe des geforderten Lösegeldes von 300.000 DM. Auch diese entführte Frau musste wiederum eine Kassette besprechen und Briefe schreiben. Letztlich konnte die lebenserfahrene und resolute Christa S. den Entführer sozusagen als Persönlichkeit ansprechen, seine Hemmschwelle erhöhen und ihn letztlich sogar dazu veranlassen, sie freizugeben.
Das war der Punkt, an dem ich ( Prof. Dr. med. Klaus Püschel - Institut für Rechtsmedizin Hamburg) selbst in der Nacht vom 13.09. zum 14.09.1991 erstmals beruflich mit den Taten des Säurefassmörders zu tun hatte – seinerzeit allerdings »nur« als zuständiger Rechtsmediziner im Entführungsfall Christa S.
Ich war eingeteilt im üblichen Bereitschaftsdienst des Hamburger Institutes für Rechtsmedizin. Kurz nach Mitternacht klingelte das Telefon. Am anderen Ende der Leitung war Kriminalhauptkommissarin Z., eine mir persönlich gut bekannte Beamtin der Mordkommission. Sie informierte mich kurz über den Entführungsfall Christa S. Die Polizei war hier mehrere Tage eingeschaltet gewesen und hatte die Verhandlungen mit dem Entführer begleitet. Relativ plötzlich und überraschend war die Entführte jetzt aufgetaucht und hatte erste Details ihrer geradezu abenteuerlich anmutenden Erlebnisse berichtet.
Als ich knapp eine Stunde später im Polizeipräsidium ankam, herrschte hier hektische Aktivität. Die gesamte Sonderkommission war einschließlich höherer Polizeiführer zugegen. Die Ermittlungen liefen auf Hochtouren. Meine Aufgabe bestand darin, die Frau im Hinblick auf körperliche Misshandlungsspuren und ihren psychischen Zustand zu untersuchen. Sie zeigte sich in einem erstaunlich gefassten Zustand und konnte hervorragende Ermittlungshinweise geben.
Ich untersuchte Christa S. von Kopf bis Fuß sehr sorgfältig und stellte keine Verletzungen fest. Diese Untersuchung geschah nachts um zwei Uhr in Gegenwart von Kommissarin Z. Christa S. war in ihrer psychischen Verfassung sehr wechselhaft: Sie weinte hin und wieder und erschien müde, abgespannt und erschöpft; dann wiederum war sie ruhig, wirkte voll konzentriert und machte klare Angaben. So zeigte sie, als sie von ihrer Fesselung im Bunker berichtete, ihre Miederhose, auf der sie sich innen die Marke »Smith & Wesson« und die Nummer der Handschellen notiert hatte. Der Gesamtbefund entsprach durchaus ihrer Darstellung des Sachverhalts, wonach sie lediglich mit Worten und Waffen bedroht, jedoch nicht körperlich misshandelt worden war. Selbst die Handschellen, mit denen sie festgekettet worden war, hatten keine Spuren hinterlassen.
Die Hinweise von Christa S. zur Person des Entführers und den Räumlichkeiten, in denen sie gefangen gehalten wurde, führten die Polizei sehr schnell zum Kürschner, der kurz darauf festgenommen wurde und dann auch im Hinblick auf diese Entführung ein Teilgeständnis ablegte.
Wenn man bedenkt, dass Reinstrom zuvor schon zwei Frauen getötet und in Säurefässern vergraben hatte, dann liest sich das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 26.5.1992 zum Entführungsfall Christa S. schon mit einem merkwürdigen Beigeschmack. Zur Strafzumessung hatte das Gericht im Urteil Folgendes festgestellt: »Bei dem depressiv und masochistisch veranlagten Angeklagten, der über eine erhebliche Umtriebigkeit verfügt und astrologischen Voraussagungen vertraut, lässt sich das Merkmal der ›schweren anderen seelischen Abartigkeit‹ gemäß § 20 StGB im Sinne eines Zusammentreffens ungünstiger Persönlichkeitsfaktoren mit situativen Merkmalen zwar nicht verneinen, jedoch ist hierdurch mangels Zerstörung oder Erschütterung des Persönlichkeitsgefüges keine strafrechtlich relevante Verminderung der Steuerungsfähigkeit eingetreten. Die Kammer hat von der Möglichkeit der doppelten Strafmilderung Gebrauch gemacht. Bei der Bejahung des minderschweren Falles und bei der Zumessung der schuldgerechten Strafe wurde berücksichtigt, dass der Angeklagte bislang sozial eingeordnet gelebt hat und erstmals im Alter von 43 Jahren straffällig geworden ist. Nachdem seine bürgerliche Existenz und sein Selbstverständnis durch die erzwungene Aufgabe der beruflichen Tätigkeit ins Wanken geraten sind, ist es ihm nicht gelungen, beruflich wieder festen Fuß zu fassen, um den Lebensunterhalt für sich und seine Familie zu sichern. Er hat sich vielmehr in immer stärkerem Maße seiner Astrologiegläubigkeit hingegeben, die dann Auslöser dieser schweren Straftat geworden ist. Er hat kein durchgeplantes Konzept gehabt, sondern teilweise spontan gehandelt. Die Lösegeldforderung ist von ihm nicht mit Todesdrohungen verknüpft worden. Soweit es die Lage zuließ, hat er sein Opfer ›gut‹ behandelt. Er hat ein Geständnis abgelegt, das allerdings erheblich eingeschränkt war und daher auch nur in diesem Umfang mildernd berücksichtigt werden konnte. Der Angeklagte befindet sich das erste Mal in Haft und leidet unter dem Verlust des bürgerlichen Ansehens, von dem auch seine Familie betroffen ist.«
Bei diesem Verfahren hatte auch ich meinen Auftritt als medizinischer Sachverständiger, konnte allerdings zum Ablauf des Verfahrens und zur Urteilsfindung wenig Erhellendes beitragen.
Am Rande des Verfahrens gegen Reinstrom wegen des Entführungsfalles Christa S. wurde in einer Verhandlungspause die Kriminalbeamtin Z. von Frau R., der Mutter der seit 1988 vermissten Annegret B., angesprochen. Frau R. wies die Kriminalbeamten darauf hin, dass es diverse Parallelen in der Vermisstensache ihrer Tochter zu der Vermisstensache Hildegard K. gab, sowie zum Entführungsfall Christa S. Auch ihre Tochter habe Reinstrom gekannt.
Aufgrund dieser Information von Frau R. forderte die Kriminalbeamtin Z. die alten Vermisstenvorgänge Hildegard K. und Annegret B. an. Die Kopie des Vermisstenvorgangs Hildegard K. befand sich beim Landeskriminalamt. Der Vermisstenvorgang Annegret B. war beim Amtsgericht Wandsbek abgelegt worden. Nach Studium der Akten begann sich bei der erfahrenen Kriminalbeamtin ein grausiger Verdacht zu regen. Bei der sorgfältigen Analyse aller Akten erkannte sie Parallelen, die nicht zufällig sein konnten. Z. musste allerdings noch einige Überzeugungsarbeit leisten, bis man bei der Hamburger Mordkommission die Sonderkommission Lutz Reinstrom (SOKO 924) einrichtete. Eine SOKO, die noch viel Arbeit bekommen sollte.
Relativ bald erschienen die Sonderermittler nun in der Rechtsmedizin. Sie hatten im Wesentlichen zwei Fragestellungen:
1. Wie kann man eine Leiche verschwinden lassen, ohne dass Spuren zurückbleiben?
2. Was bedeutet es, wenn speziell ausgebildete Leichenspürhunde im Bereich des Hauses des Kürschners sowie auf seinem Wochenendgrundstück an verschiedenen Stellen anschlagen, ohne dass man hier irgendwelche Spuren/Überreste von Leichen oder Tötungshandlungen mit den Sinnen oder labortechnischen Hilfsmitteln des Menschen feststellen kann?
In einer längeren Diskussion spekulierte ich mit den Kriminalbeamten über Aufsehen erregende Fälle aus der Geschichte der Gerichtsmedizin, z.B.
• den Fall Sarret-Schmidt, bei dem die Leichen eines Doppelmordes in einer Badewanne mit Säuren zu einem gelatinösen Brei zersetzt wurden,
• den Massenmörder Petiot, der in Paris seine Opfer in den Kriegswirren des 2. Weltkriegs mit ungelöschtem Kalk zersetzte,
• den Säuremörder Haigh in London,
• den US-Massenmörder Geffrey Dahmer, der seine Opfer in Fässern in seiner Wohnung lagerte und sie mit Säuren übergoss,
• und auch die modernen Literaturübersichten von Endris über die säure- und laugenbedingten Zersetzungen von Hartsubstanzen (wie z.B. Zähne) und von Lignitz über die Möglichkeiten des Zersetzens organischer Materialien durch chemische Einwirkungen.
Reinstrom hatte bei den ersten Vernehmungen zu den Vermisstensachen Hildegard K. und Annegret B. außer einer flüchtigen Bekanntschaft keinerlei weitergehenden Bezug eingeräumt. Er hatte allerdings sehr hintergründig erklärt, man würde Tote und Vermisste ja nicht immer wiederfinden. Als am 21.11.1992 in seinem Garten (dort, wo die Hunde gescharrt hatten) fünf Plastikbehälter mit insgesamt 35 l Salzsäure (30%ig) und ein blaues säurefestes Plastikfass (200 l) ausgegraben wurden, machte er zur Herkunft und zum Zweck dieser Utensilien keine Angaben. Die weiteren Ermittlungen der Polizei ergaben dann allerdings, dass der Kürschner auf seinem Wochenendgrundstück an der Elbe einige Zeit nach dem Verschwinden von Annegret B. eine so tiefe Grube ausgehoben hatte, dass er kaum noch mit dem Kopf herausgeschaut hatte. Dieser Teil des Grundstücks wurde daraufhin von der Polizei mit schwerem Gerät ausgekoffert und man stieß auf das erste Säurefass mit Leichenteilen.
Am 01.12.1992 erfolgte am Vormittag ein erster Anruf der SOKO 924 in der Rechtsmedizin. Beim Ausgraben auf dem Wochenendgelände von Reinstrom war man auf eine Betonplatte gestoßen. Später entdeckte man hierunter das Säurefass und nach dem Öffnen des Fasses bot sich den Kriminalbeamten vor Ort ein grausiger Anblick. Aus der übel riechenden Soße im Fass ragten zunächst undefinierbare Körperteile hervor. Die graue Plastiktonne mit schwarzem Deckel und gelber Gummidichtung wurde unverzüglich zur weiteren Untersuchung in die Rechtsmedizin gebracht. Hier erfolgten zunächst Röntgenuntersuchungen, die jedoch keinerlei abgrenzbare Strukturen im Fass erkennen ließen. Das Fass war gut zur Hälfte mit einer schwarz-braunen Flüssigkeit gefüllt. Erste orientierende chemische Untersuchungen ergaben, dass es sich hierbei um eine Säure handelte. Auf der Flüssigkeit schwammen dicke Fettbrocken. Ein Teil ragte heraus, der sich bei der weiteren Untersuchung als menschlicher Oberkörper entpuppte.
Der Fassinhalt wurde dann vorsichtig auf dem Sektionstisch entleert. Nach 8 Stunden Arbeit erstatteten die Obduzenten ihr vorläufiges Gutachten: Die im Fass befindlichen menschlichen Körperteile waren hochgradig zersetzt, teilweise aufgelöst und stark deformiert. Alle vorgefundenen Leichenteile konnten von einem einzigen Körper stammen. Bei der Toten handelte es sich zweifelsfrei um eine Frau. An auffälligen Körpermerkmalen wurden silberfarbene Fingernägel sowie rot lackierte Fußnägel festgestellt, an verschiedenen Zähnen Amalgamfüllungen. Die verschiedenen Körperteile waren mannigfach gefesselt. Die Kopfhaare waren geschoren. Der Körper war mehrfach zerlegt. Unter anderem war der Kopf abgetrennt. Am linken Unterschenkel fanden sich eindeutige Sägespuren. Die im Fass befindliche Flüssigkeit enthielt Salzsäure. Sofort am nächsten Morgen wurde der Zahnstatus/Gebissbefund aus den im Fass vorgefundenen Fragmenten rekonstruiert. Hierbei konnte zweifelsfrei festgestellt werden, dass es sich um den Körper der Annegret B. handelte. Weiterführende DNA- Untersuchungen erwiesen sich als unmöglich, da die Erbsubstanz in der Salzsäure vollständig zersetzt worden war. Insgesamt mussten sich die Rechtsmediziner mit all ihren weiterführenden Untersuchungen sputen. Was die vierjährige Leichenliegezeit in der Salzsäure an erhaltenen Körperstrukturen übrig gelassen hatte, wandelte sich noch auf dem Sektionstisch unter dem Einfluss von Luftsauerstoff und Spülwasser schnell in einen gelatinösen Brei um. Eine Todesursache konnten die Obduzenten nicht feststellen. Bei nachfolgenden chemisch-toxikologischen Untersuchungen konnten keine Gifte, Medikamente oder Drogen nachgewiesen werden.
Zwei Kriminalbeamte entleeren den Inhalt des ersten Säurefasses vorsichtig auf den Sektionstisch im Institut für Rechtsmedizin.
Als die SOKO 924 Reinstrom mit den Untersuchungsergebnissen des Säurefasses konfrontierte, stritt dieser jegliche Schuld am Tod der Annegret B. ab. Als man ihm daraufhin eröffnete, dass man nunmehr seine Grundstücke und das Fundament der Häuser vollständig auszuheben gedachte, gab Reinstrom den Hinweis auf ein zweites vergrabenes Fass auf seinem Privatgrundstück in Hamburg-Rahlstedt.
Am 4.12.1992 rückte erneut ein größerer Bergungstrupp der Polizei mit schwerem Gerät aus. An der bezeichneten Stelle fand man ein zweites Plastikfass unter einer 80 cm dicken Betonschicht. Reinstrom hatte angegeben, in dieses Fass den gesamten Leichnam von Hildegard K. hineingestopft und dann mit Salzsäure übergossen zu haben.
Gespannte Aufmerksamkeit bei der Untersuchung des zweiten Säurefasses im Sektionssaal der Rechtsmedizin.
Nach der Bergung wurde auch dieses Fass in die Rechtsmedizin gebracht. Hier wurde erneut eine Nachtschicht eingelegt. Das jetzt untersuchte Fass ähnelte dem ersten. Allerdings zeigte sich der Fassinhalt, nachdem er auf dem Sektionstisch ausgebreitet war, als nur noch schwer definierbare Masse. Die Obduzenten stellten folgende Diagnose: Organreste, die eindeutig menschlicher Provenienz waren. Dies konnte insbesondere mit absoluter Sicherheit von erhaltenen Hirnstrukturen (Großhirn und Kleinhirn) gesagt werden. Über weitere Organreste waren nur spekulative Diagnosen möglich: Haut, Knochen, Lunge, Gallenblaseninhalt. Am deutlichsten waren noch Reste von Muskulatur abzugrenzen. Es konnte nicht festgestellt werden, ob es sich um die Überreste eines Mannes oder einer Frau handelte. Der gesamte Fassinhalt wurde letztlich ausgeschlämmt und durchgesiebt. Dabei wurden Zahnfüllungen und Zahnkronen aus Amalgam und Gold festgestellt, darunter eine typische so genannte Ringdeckelkrone. Später erklärte ich in der Gerichtsverhandlung, dass wir uns bei dieser Obduktion sozusagen wie Goldsucher betätigt hatten.
Eine Reihe weiterer Utensilien im Säurefass war besser definierbar: Zum Beispiel wurden diverse Plastiktüten vorgefunden, Bausand, Steinwolle, Pinnnadeln, eine Holzklammer, eine Metallzwinge, eine Kabelschelle aus Hartplastik sowie diverse Bänder. Man grübelte später in der Gerichtsverhandlung darüber, ob mit diesen Utensilien Fesselungen vorgenommen wurden und ob mit den Klammern, Zwingen und Nadeln Hildegard K. gemartert wurde.
Vor der Untersuchung dieses Fasses hatte ich abends noch meine Frau angerufen, um sie darauf vorzubereiten, dass sie nicht damit rechnen könne, dass ich dieser Nacht noch nach Hause komme. Die Familie war natürlich vom Fall des Säurefassmörders in groben Zügen informiert.
In der Tat, wir hatten zwei Fässer aufgemacht und hatten in Abgründe geschaut. Einen Abgrund der Seele, einen Abgrund des Grauens, aber nach wie vor entzieht sich meiner Vorstellungskraft – auch nach vielen Jahren Gerichtsmedizin, Tausenden von untersuchten Todesfällen und persönlichen Erfahrungen mit zahllosen Tatorten, Rekonstruktionen, Leichenöffnungen, Gerichtsverhandlungen als Gutachter – was hier zwischen dem grausamen Mörder und seinen hilflosen Opfern hinter den Betonmauern des Atombunker-Verlieses abgelaufen ist. Später wurde die Vorstellung untermalt durch Bilddokumente und Tonbandaufnahmen, die der furchtbare Mörder selbst produziert hatte. In Kenntnis der Leidensfähigkeit des menschlichen Körpers, seiner vitalen Reaktionen und der Auswirkungen von Entsetzen, Todesangst und psychischer Traumatisierung erschließt sich dem Rechtsmediziner ein kaum vorstellbarer Ablauf ...
Lutz Reinstrom begegnete ich zum ersten Mal, als er im Prozess wegen der Entführung von Christa S. angeklagt wurde. Äußerlich ein eher unscheinbarer Mann, mit auffällig stechenden Augen, aufmerksamem Blick und eher einem Plauderton in der Stimme. In den Printmedien wurde er stark überzeichnet dargestellt als kalt und dämonisch. Gegenüber der Polizei und dem Gericht trat er eher beiläufig und sich als Opfer unglücklicher Umstände bzw. eines ungünstigen Schicksals darstellend auf. Als könnte er kein Wässerchen trüben, geschweige denn einem Menschen etwas zu Leide tun. Durchaus an ungewöhnlichen Sexualpraktiken interessiert, hierzu jedoch eher von anderen motiviert und keineswegs dominant. Die Analyse seiner Taten und das Urteil des Schwurgerichts zeichnen allerdings ein anderes Bild!
Zum zweiten Mal sah ich Reinstrom dann als Angeklagten im Mordprozess zum Nachteil von Hildegard K. und Annegret B. Auseinanderzusetzen hatte ich mich mit seinen Versionen, die beiden Todesfälle seien auf unglückliche Umstände bzw. Unfälle zurückzuführen und hier sei auch eine Organexplantations-Mafia tätig gewesen. Am vergleichsweise wenig zersetzten Leichnam der Annegret B. konnten diese Schutzbehauptungen des Angeklagten ohne Weiteres widerlegt werden. Soweit sachverständige Äußerungen wegen des defizitären Zustandsbildes der beiden Frauenleichen nicht möglich waren, füllte die Schwurgerichtskammer die Lücken im Rekonstruktions- Puzzle mit nachhaltiger richterlicher Überzeugung aufgrund der in der Hauptverhandlung präsentierten Ermittlungsergebnisse der Polizei sowie der Zeugenaussagen.
Zeitungsausschnitt mit populärer Darstellung zur rechtsmedizinischen Begutachtung im Prozess gegen den »Kürschner von Rahlstedt«
Was ich als »Sektionsergebnisse« präsentierte (von lateinisch secare = Schneiden), beruhte allerdings wirklich nicht auf Arbeit mit dem Werkzeug, mit dem sich Rechtsmediziner, als manchmal so genannte Kaltchirurgen, am besten verstehen, nämlich mit dem Messer. Die erhobenen Befunde basierten vielmehr auf dem vorsichtigen stundenlangen Freispülen, Anpassen und Identifizieren von Leichenteilen und dem vollständigen Austasten und Durchsieben des gesamten Inhalts beider Säurefässer.
Dies sollte aber nicht meine letzte Begegnung mit Reinstrom bleiben. Im weiteren Verlauf der Hauptverhandlung ergab sich eine neue gutachterliche Fragestellung, nachdem der Angeklagte erklärt hatte, das Opfer Annegret B. sei unglücklicherweise nach einem einverständlichen Geschlechtsverkehr in der Sauna verstorben, als sie ihn zunächst beim Liebesakt in den Penis gebissen hatte und er sie daraufhin heftig wegstieß und in der Sauna zurückließ, um sein verletztes, blutendes Glied zu versorgen. Das Schwurgericht formulierte deshalb den Beweisbeschluss, den Angeklagten gezielt im Intimbereich auf alte Verletzungsspuren zu untersuchen. Als bereits mit dem Verfahren vertrauter Sachverständiger wurde ich nunmehr auch noch mit der Aufgabe der körperlichen Untersuchung von Reinstrom im Untersuchungsgefängnis betraut.
Es wurde eine Begegnung der anderen Art. In der Rolle des Sachverständigen bot sich mir nunmehr die Gelegenheit, einen weitergehenden persönlichen Eindruck von Herrn Reinstrom im Umfeld Untersuchungsgefängnis zu gewinnen. Wieder einmal stand ich vor dem Rätsel bzw. vor der Tatsache, dass einem Menschen keineswegs auf die Stirn geschrieben steht, dass er ein Mörder ist, auch wenn er wegen der besonderen Schwere seiner Taten zu lebenslänglicher Haft und Sicherheitsverwahrung verurteilt wird.
Mein zweiter Auftritt als Sachverständiger im Schwurgerichtsprozess beendete meine rechtsmedizinische Arbeit im Zusammenhang mit der Aufklärung der Säurefassmorde und der Überführung und Verurteilung des Kürschners von Rahlstedt.
Trotzdem ließ mich der Fall »Reinstrom« noch lange nicht los. Er begegnete mir erneut im nächsten Skiurlaub hoch oben in den Ötztaler Alpen. Hier traf ich auf der Skipiste völlig überraschend Kriminalhauptkommissarin Z. wieder. Dass sich unsere Wege so weit entfernt von Hamburg im ewigen Eis kreuzten, erschien fast wie ein Wink von oben. Natürlich ließen wir noch einmal den Fall Reinstrom vor unserem geistigen Auge Revue passieren und tauschten auch einige sehr persönliche Hintergrundinformationen aus. Es war meine letzte Begegnung mit der Kriminalbeamtin Z. Der Fall Reinstrom, den sie ins Rollen gebracht hatte und dessen Dimension sie als Erste erahnt hatte, brachte ihr kein Glück. Sie hatte bald die Mordkommission verlassen und den Kapitalsachen bei der Polizei insgesamt abgeschworen.
Die SOKO 924 drehte über den Fall Reinstrom einen sehr informativen Lehrfilm für polizeiliche Ausbildungszwecke.
Reinstrom sitzt heute in der Justizvollzugsanstalt Hamburg-Fuhlbüttel ein.
Und das Fazit über den Fall des Säurefassmörders aus rechtsmedizinischer Sicht?
• Interaktionen zwischen Entführern und Entführten sind nur schwer voraussagbar, es kann sich als sehr schwierig erweisen, nach der Tat dem Opfer einerseits (z.B. im Rahmen der rechtsmedizinischen Untersuchung) und dem Täter andererseits (etwa in der Gerichtsverhandlung und beim Urteil) gerecht zu werden.
• Unklare Vermisstensachen bedürfen sehr sorgfältiger polizeilicher Aufklärungsarbeit. Hinter jedem dieser Fälle könnte sich auch ein Tötungsdelikt verbergen. Es wirft schon prinzipielle Fragen auf, wenn vermisste Frauen vier bzw. sechs Jahre nach ihrem Verschwinden weitgehend zersetzt in Säurefässern aufgefunden werden. Wie viele Vermisste liegen eigentlich schon tot unter der Erde oder anderswo? Zu bedenken ist, dass in derartigen Fällen die Täter völlig unerkannt und ohne Verfolgungsdruck weitermachen können.
• Es entsteht die Frage, inwieweit unklare Vermisstensachen nicht nach Art einer so genannten operativen Fallanalyse untersucht werden sollten, um ggf. Fallserien zu identifizieren.
• Jedenfalls sollten Nachrichten aus dem Jenseits (postalische Informationen, E-Mails o.ä.) nicht ausreichende Rechtfertigung sein, ohne Weiteres zu akzeptieren, dass es sich allenfalls um eine Vermisstensache und keinesfalls um ein bereits stattgehabtes Ableben dieser Person handeln könnte.
• Der Rechtsmediziner muss sich immer wieder auf neue Fachfragen einstellen, z.B. »Wie lasse ich eine Leiche verschwinden?« oder »Welche Spuren hinterlässt eine Leiche, wenn sie vom Täter zerstört oder versteckt wird?«. Er muss sich auch immer wieder auf neue, ungewohnte Situationen beim Bergen, Untersuchen und Sezieren von Leichen, Leichenteilen und sterblichen Überresten einrichten, bis hin zu der hier praktizierten extremen Variante einer weitgehenden chemischen Zersetzung des Körpers. Gerade in defizitären Fällen ist es unverzichtbar, alle Details zur Auffindesituation persönlich in Augenschein zu nehmen und zu berücksichtigen: Im vorliegenden Fall z.B. alle Details zum Inhalt der Säurefässer, die für die Rekonstruktion von eminenter Bedeutung waren.
• Neben der Untersuchung von Verstorbenen im Rahmen der Sektion und den dazugehörigen Anschlussuntersuchungen gehört zum rechtsmedizinischen Standardrepertoire auch die Ganzkörperuntersuchung und psychische Einschätzung eines Opfers oder eines eventuellen Tatverdächtigen (mit umfassender Dokumentation und den erforderlichen Spurensicherungsmaßnahmen).
• Für die Arbeit der Kriminalpolizei hat sich wieder einmal gezeigt: »Kommissar Zufall« und sorgfältig analysierende einzelne Beamte sind für die Aufdeckung und Aufklärung eines spektakulären Falls unverzichtbar.
• Und dass man einem vom psychiatrischen Sachverständigen und vom Schwurgericht als sadistischer Mörder eingeschätzten Menschen seine Schuld, seine niedrige Gesinnung und seine tödlichen Phantasien äußerlich nicht ohne Weiteres ansieht oder anmerkt, ist wirklich eine kriminalistische Binsenweisheit.
Zeitschema
• Verschwinden von Hildegard K.: 12.03.1986
• Verschwinden von Annegret B.: 05.10.1988
• Entführung von Christa S.: 06.09.1991
• Freilassung von Christa S., rechtsmedizinische Untersuchung: 14.09.1991
• Urteil gegen Lutz Reinstrom im Entführungsfall Christa S. – Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubes zu drei Jahren Freiheitsstrafe: 26.05.1992
• Aufarbeiten der Vermisstensachen Hildegard K. und Annegret B. durch die Kriminalbeamtin Z.: seit dem 14.05.1992
• Formierung der SOKO 924 bei der Hamburger Mordkommission
• Durchsuchung von Haus, Grundstück und Atombunker des Lutz Reinstrom: am 16.09.1992
• Sektion der ersten Säurefassleiche (Annegret B.): 1.12.1992
• Bergung und rechtsmedizinische Untersuchung der zweiten Säurefassleiche: 04.12.1992
• Mordprozess gegen den Säurefassmörder vor dem Schwurgericht: 11.01.1995 bis 22.05.1996.
• Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten schweren Raubes in Tat einheit mit Freiheitsberaubung sowie wegen erpresserischen Menschenraubes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Anordnung der Sicherheitsverwahrung.
• Seitdem: Haftzeit von Lutz Reinstrom in der Justizvollzugsanstalt Hamburg-Fuhlsbüttel
Quellen:
Die unglaublichten Fälle der Rechtmedizin: Hamburg-Thriller um den Säurefass-Mörder. KDB: Markus A. Rothschild: Die unglaublichsten Fälle der Rechtsmedizin, S. 203
(vgl. Rechtsmedizin, S. 133 ff.)
11. Der Fall - R. und S. (Initialen geändert) 1998
Analyse eines Mordfalls
Vorbemerkung
Auch wenn sich die Rechtsmedizin heute neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und modernster Methoden bedient, um die im Rahmen von Begutachtungen vor Gericht gestellten Fragen zu beantworten, zählt es doch zu den spannendsten und auch interessantesten Aufgaben, Einlassungen von Angeklagten zu Geschehensabläufen bei Gewaltverbrechen »lediglich« anhand von Verletzungsmustern zu beurteilen. Hierzu bedarf es entsprechender Kenntnisse zur Morphologie und Traumatologie, die im Laufe der rechtsmedizinischen Obduktionstätigkeit erworben werden.
Ein vor dem Schwurgericht verhandeltes Tötungsdelikt an einer jungen Frau durch deren Ehemann und dessen Freund soll exemplarisch demonstrieren, wie wichtig auch diese »nicht-apparativen« Methoden nach wie vor für die Tätigkeit des Rechtsmediziners sind.
Falldarstellung
Auszug aus der Anklageschrift
Der von der Staatsanwaltschaft zugrunde gelegte Sachverhalt wurde in der Anklageschrift folgendermaßen zusammengefasst:
»... Am Montag, dem 18.05.1998, zwischen 21.15 Uhr und 21.30 Uhr, töteten die Angeschuldigten in einem Waldstück ... in Tschechien aufgrund eines genau abgesprochenen Tatplanes die Hausfrau T.R. (Initialen geändert). Zunächst täuschten sie am Pkw ... eine Panne nämlich ein Kratzgeräusch hinten rechts vor, um T.R. aus dem Kfz zu locken. Als diese auf Aufforderung des Angeschuldigten R. durch einen Griff in den Radkasten die Ursache für das Geräusch feststellen wollte und dabei in die Hocke ging, schlug ihr der Angeschuldigte S. unter Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers mit einem Gummiknüppel auf den Kopf. Nachdem sich die Geschädigte aufrichtete, weglaufen wollte und ihren Ehemann um Hilfe bat, hielt sie dieser an den Oberarmen fest und forderte den Angeschuldigten S. auf, weiter zuzuschlagen. Daraufhin schlug dieser der Festgehaltenen mindestens noch viermal auf den Kopf und danach noch einmal mit einem Baseballschläger in das Gesicht. Infolge der Schlagwirkung ging T.R. zu Boden, woraufhin S. noch mindestens zweimal mit dem Baseballschläger auf ihren Kopf einschlug. Anschließend fügte er ihr eine Schnittwunde am Hals zu und stach ihr mit einem Springmesser mindestens zweimal in das Herz und 14 Mal in den Oberkörper. T.R. verstarb kurze Zeit später an den erlittenen Kopf- und Brustverletzungen.
Die Angeschuldigten führten die Tat aus, weil sich T.R. von ihrem Ehemann trennen wollte. Der Angeschuldigte S. sollte für seine Mitwirkung von R. 5000 DM erhalten ... «
Auszüge aus dem (übersetzten) Tatortbefundbericht
Die Besichtigung des Ereignisortes durch tschechische Ermittlungsbeamte begann am 22.05.1998 um 18.45 Uhr in Anwesenheit eines tschechischen Gerichtsmediziners.
»... Der Besichtigungsort befindet sich in einem Waldstück ... In einer Entfernung von 5,70 m ... befindet sich unter den Bäumen eine Erdgrube unregelmäßiger Form und einer Tiefe von ca. 1,20 m. Die Grube ist mit Kommunalabfall (Kunststofftaschen mit Lebensmittelresten, Blechdosen u.ä.) und trockener Holzmasse ... gefüllt. Bei einer Ansicht der Erdgrube sind teilweise ein menschlicher Arm und ein Stück Rumpf zu sehen ...«
Nach Beseitigung des Kommunalabfalls und der Holzmasse wird ein toter weiblicher Körper entdeckt. Dieser Körper befindet sich in der Rückenlage, die obere Rumpfhälfte ist zur linken Seite gebogen, die unteren Extremitäten sind gestreckt. Der weibliche Körper ist in der unteren Hälfte mit einer Jeanshose bekleidet, die an der Vorderseite verschmutzt ist. Der rechte Fuß steckt in einem schwarzen Schuh, am linken Fuß fehlt der Schuh ... Der Oberkörper ist ohne Bekleidung, nur über den Brüsten befindet sich ein aufgeschlagener Büstenhalter ... und ein Unterhemd. Der Kopf liegt dicht unter dem Hang, die linke Seite ist blutbefleckt. Bei der linken Wange liegt quer gelagert der linke Schuh ... Nach Beseitigung von Nadelreisig vom Körper stellt der Sachverständige Totenstarre fest ...
Kopf: Das Gesicht ist stark deformiert, verflacht, mit mehrfachen Wunden, blutbefleckt, mit Nadelreisig verklebt. Im Stirnbereich befindet sich eine umfangreiche schräge Wunde, deren Grund ein blutbedeckter Knochen bildet. Die Wunde mit scharfen Winkeln klafft weit auseinander. Die Wunde befindet sich dicht über dem linken Augenoberlid. Über der linken Augenbraue befindet sich eine ähnliche Wunde, die in der gleichen Richtung lokalisiert ist ... Die mittlere Gesichtspartie ist an der Nasenstelle bruchstückartig zerbrochen, ebenfalls krepitiert auch das Knochenskelett der linken Wange ... Die Oberlippe ist breit aufgerissen, die Wunde geht bis in die Mundhöhle über, der obere linke Schneidezahn fehlt ... Die Orbita (Augenhöhle) ist zerschlagen ... Im Halsbereich gibt es mehrere umfangreiche Wunden, es dominiert eine ovale Wunde, deren Grund von Muskulatur gebildet wird, nach rechts setzt sich eine rundliche Wunde fort, die mit einer kleinen spaltförmigen Wunde endet ...
Auffindesituation der bereits teilweise freigelegten Leiche
Auf der oberen Körperhälfte im Bereich der linken Brust und darunter sind mehrfache spaltförmige Stichwunden sichtbar, von denen her sich Querstreifen von eingetrocknetem Blut ziehen ...
Im Ellbogenbereich und unter dem Ellbogen des linken Armes sind mehrfache kleine Abschürfungen sichtbar ... Auf der Rückseite der oberen Körperhälfte ... streifenförmige Abschürfungen ...
Nach Wegstreichen der Haare sehen wir eine umfangreiche Rissquetschwunde auf dem Übergang der linken Schläfe zum Genickbereich ...
Totenflecken sind auf der hinteren Körperseite lokalisiert, sie sind nicht auszupressen, nur angedeutet mit einer leicht rotvioletten Farbe ...
Der Sachverständige stellt fest, dass eine innere Ausblutung die Todesursache war ...
Obduktionsbefunde
Die Obduktion der Leiche wurde am 25.05.1998 in einem gerichtsmedizinischen Institut in Tschechien durchgeführt. Auf Wunsch der zuständigen deutschen Staatsanwaltschaft war ein Mitarbeiter des Instituts für Rechtsmedizin Erlangen anwesend, der eigene handschriftliche Aufzeichnungen zu den Befunden fertigte und bestätigte, dass die Sektion entsprechend den für Deutschland in der Strafprozessordnung niedergelegten Vorschriften durchgeführt wurde.
Anlässlich der Obduktion wurden folgende wesentliche Feststellungen getroffen:
- fünf Rissquetschwunden in der behaarten Kopfhaut,
- drei tief greifende Rissquetschwunden im Gesicht mit Zertrümmerung der knöchernen Gesichtsstrukturen,
- scherbenartige Zerlegung des knöchernen Schädeldaches und Scharnierbruch der Schädelbasis,
- Hirngewebsquetschungen und -zertrümmerungen,
- Blutungen über und unter der harten Hirnhaut sowie zwischen den weichen Hirnhäuten,
- drei glattrandige Hautdurchtrennungen an der Halsvorderseite ohne Eröffnung größerer Halsgefäße,
- mindestens 16 Rumpfstiche mit zwei Stichverletzungen der linken Herzkammervorderwand, vier Lungenstichen, einem Magendurchstich und einem Leberstich,
- Nachweis von 300 ml Blut in der linken Brusthöhle und filmartige Blutauflagerungen im Bauchraum,
- teils umfangreiche Schürfdefekte insbesondere am Rücken, weniger ausgeprägt an den oberen Gliedmaßen.
Im tschechischen Sektionsprotokoll wurde als Todesursache nun nicht mehr ein Verbluten, sondern eine zentrale Lähmung bei schweren Hirngewebszertrümmerungen angegeben.
»Nach dem Charakter der einzelnen Verletzungen am Körper ... und insbesondere unter Berücksichtigung der Stufe der vitalen Reaktion ... nehmen wir an, dass T.R. zuerst wiederholt (mindestens achtmal) kräftig mit harten Gegenständen mit einem abgerundeten Vorsprung gegen den behaarten Kopfteil und gegen den Gesichtsteil des Kopfes geschlagen wurde ... Danach folgte ein Angriff mit einem Stich- oder Stichschneide-Instrument gegen den Hals und den Brustkorb, wobei die Reihenfolge des weiteren gewaltsamen Handelns nicht zuverlässig bestimmt werden kann.
Das Stich- oder Stichschneide-Instrument, wahrscheinlich ein Messer, wurde mindestens dreimal gegen die Vorderfläche ... und die anliegenden Seitenflächen des Halses mit nicht allzu großer Kraft geführt. Dadurch kam es zum Durchschneiden der Haut, der Unterhaut und der Oberflächenmuskulatur am Hals ...
Vielfache Stichwunden vorn links am Brustkorb ... (es handelte sich um mindestens 16 Stöße) wurden durch die wiederholte Einwirkung eines Stich- oder Stichschneide-Instruments zugefügt. Das Instrument wurde mit mittlerer bis großer Kraft geführt. Die Eingeweide (Lunge, Herz, Magen und Leber), verletzt durch Stichwunden, waren nicht deutlich eingeblutet. Dies spricht für die Tatsache, dass die Stiche erst zu dem Zeitpunkt versetzt wurden, als sie im Sterben lag.
Nirgendwo am Körper ... wurden typische Spuren der Abwehr ... gefunden ... Dies spricht für die Tatsache, dass sich T.R. nicht gegen die gewaltsame Handlung des Angreifers bzw. der Angreifer wehrte ...
Hinsichtlich der gegenseitigen Lage des Angreifers bzw. der Angreifer und der Angegriffenen zu der Zeit, als sie gegen den Kopf geschlagen bzw. gestochen und geschnitten wurde, urteilen wir, dass die Mehrzahl der Verletzungen ... zu der Zeit zugefügt wurde, als diese am Boden lag. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einige der Kopfverletzungen, insbesondere Verletzungen am behaarten Kopfteil zu einer Zeit zugefügt wurden, als sie stand oder saß. flächige Abschürfungen ... auf dem Rücken sprechen ganz eindeutig dafür, dass sie zu einer Zeit, als sie im Sterben lag und ihr Kreislauf kollabierte, auf dem Rücken liegend geschleppt wurde ...«
Einlassungen der Täter vor dem Schwurgericht
Während der Ehemann der Getöteten im Rahmen der Hauptverhandlung umfangreiche Angaben auch zum Tatverlauf machte, ließ der Mitangeklagte über seinen Rechtsanwalt erklären, dass er sich auf seine Vernehmungen durch die Kriminalpolizei beziehe und sich ansonsten nicht äußern werde.
Die Bewertung der verschiedenen Einlassungen zum Tatablauf war aber insofern wichtig, da u.a. geklärt werden musste, welchem Angeklagten welcher Tatanteil zuzusprechen war. Wie so häufig divergierten auch in diesem Fall die Angaben zum Tatablauf erheblich und gerade der aussagebereite Ehemann schien zunächst »bevorteilt«, da seine in der Hauptverhandlung abgegebene Einlassung durch eine eventuelle Gegendarstellung des Mitangeklagten nicht erschüttert werden konnte. Schließlich war die vom Ehemann geschilderte Variante auch in der Anklageschrift zugrunde gelegt worden.
Angaben des Ehemannes
Zur Vorgeschichte der Tat berichtete dieser, dass er T.R. in zweiter Ehe im Jahre 1998 geheiratet habe. Im Laufe der Verhandlung kristallisierte sich hierbei heraus, dass R. im Glücksspiel gewonnen, sich anschließend sehr großzügig gezeigt und hierdurch die Aufmerksamkeit seiner späteren Frau auf sich gezogen hatte. Zwei Wochen nach Eheschließung habe diese allerdings schon wieder mit ihrem Ex-Freund »angebandelt«, woraufhin es zunehmend zu Spannungen gekommen sei. Der eigentliche Grund hierfür war aber nach den Ermittlungen wohl darin zu sehen, dass T.R. in der gemeinsamen Wohnung einen Sozialhilfeschein ihres Mannes bemerkt und sich somit der vermeintliche Reichtum des Angeheirateten schnell relativiert hatte. Zu gewaltsamen Auseinandersetzungen befragt räumte R. ein, dass es einmal seinerseits auch zu einem tätlichen Übergriff gekommen sei. Hierbei habe er seine Frau »aber nur am Kragen gepackt«. Nachdem sie erste Trennungswünsche geäußert habe, sei er zunehmend suizidal geworden und habe aus Kummer verstärkt dem Alkohol zugesprochen. Sein Freund S. habe ihm schließlich den Tipp gegeben: »Richt doch die Alte weg!« Erste Tatentwürfe, die Betreffende in einer Tiefgarage mit einem Gummiknüppel zu erschlagen, seien unter dem Aspekt verworfen worden, dass dies »die Leut' mitkriegen« würden.
Nachdem R. seine Frau erneut mit ihrem Ex- Freund beobachtet hatte, habe er S. aufgesucht und diesen gebeten, ihm bei der Tat zu helfen. Es sei dann gemeinsam der Entschluss gefasst worden, die Betreffende bei einer Fahrt nach Tschechien zunächst mit einem Gummiknüppel niederzuschlagen und dann mit Stichen zu töten. S. habe sich für 5000 DM bereit erklärt, hierbei mitzuwirken. Zur Tatausführung habe man sich Ersatzkleidung besorgt, der Gummiknüppel sei in der Mittelkonsole des Wagens aufbewahrt worden, S. habe das Messer beschafft, einen Baseballschläger habe R. zum »Selbstschutz« ohnehin immer im Kofferraum seines Wagens mitgeführt.
Nachdem man Frau R. unter dem Vorwand, in Tschechien günstig Zigaretten zu erwerben, zur Mitfahrt motiviert habe, sei während der Fahrt ein abklärungsbedürftiges Geräusch im Bereich des rechten hinteren Radkastens ausgemacht worden. Nach Anhalten des Wagens habe man T.R. dazu aufgefordert, in den Radkasten zu langen, um eventuelle bewegliche Teile zu ertasten. Als sich die Betroffene hierzu gebückt habe, habe ihr S. mit dem inzwischen aus dem Wageninneren geholten Gummiknüppel kräftig auf den Kopf geschlagen. Frau R. sei daraufhin wider Erwarten nicht zusammengebrochen, sondern vielmehr aufgestanden, habe »Au« gesagt und sich an den blutenden Kopf gelangt. Daraufhin habe S. erneut zugeschlagen. T.R. habe nun weglaufen wollen, sei von ihrem Mann aber »aufgefordert« worden, »zu bleiben«. Frau R. habe diesen am Arm gepackt und zu ihm gesagt, dass sie mit ihm ohnehin noch habe reden wollen. Ihr Mann habe aber erwidert, dass sie sie eh anzeigen würde, habe sie nun selbst am Oberarm gehalten und S. aufgefordert, nochmals zuzuschlagen. Dies habe S. auch getan. Nachdem die Betreffende aber noch immer nicht zu Boden gegangen sei, habe S. aus dem Kofferraum den Baseballschläger geholt. Seine Frau habe zu diesem Zeitpunkt noch gestanden. S. habe zu ihm gesagt »Geh weg!«. Er habe daraufhin seine Frau losgelassen, die sich weggedreht habe. In diesem Moment habe sie S. mit einem Hieb mit dem Baseballschläger »genau im Gesicht erwischt«. Frau R. sei zu Boden gegangen. S. habe sie vom Auto weggezogen, dann aber nochmals mit dem Baseballschläger auf den Kopf der Liegenden eingeschlagen. Er selbst habe dies nicht mit ansehen können, beim Wegziehen habe seine Frau noch geröchelt. Der Baseballschläger sei anschließend wieder im Kofferraum verstaut worden. S. habe dann den Kopf seiner Frau an den Haaren hoch- und ihr sein Messer durch den Hals gezogen. Dann habe man die Betroffene gemeinsam an den Füßen in eine Mulde geschleppt. Dort habe S. ihr noch mehrmals in die Brust gestochen. Man habe den Körper dann bedeckt, vorher aber noch den Puls gefühlt und die Ringe von den Fingern abgezogen. Dann habe man den Tatort verlassen, sich im Wald umgezogen, die Tatwerkzeuge bis auf das Messer, welches an einer Tankstelle gereinigt worden sei, samt Handschuhe entsorgt und die getragene Kleidung verbrannt.
Angaben des S. anlässlich der kriminalpolizeilichen Vernehmungen
Die Einlassung zum Geschehensablauf lässt sich folgendermaßen zusammenfassen:
Frau R. habe sich nach Anhalten des Wagens zum Radkasten gebückt. In diesem Moment habe er mit dem Gummiknüppel zugeschlagen, wobei er schräg hinter der Betreffenden gestanden habe. T.R. sei daraufhin leicht getaumelt und habe kurz geschrieen, er habe dann mit voller Wucht einen zweiten Schlag geführt. Frau R. habe dann am Schädel geblutet, sei aber auf ihren Mann zugegangen und habe zu diesem gesagt, dass sie mit ihm »heute Abend« noch habe reden wollen. R. habe aber erwidert »interessiert mich nicht« und seine Frau wieder in Richtung zu ihm (S.) geschoben. Er sei aber nicht mehr in der Lage gewesen, zuzuschlagen, woraufhin R. den Gummiknüppel selbst genommen und seiner Frau zwei Schläge auf den Kopf versetzt habe. T.R. sei dann umgefallen und ihr Mann habe sie an den Armen ca. 2–3 m in den Wald gezogen. Hierbei habe sie noch Lebenszeichen von sich gegeben. S. habe dann den Auftrag bekommen, den Baseballschläger aus dem Auto zu holen. Als er zurückgekommen sei, habe er gesehen, dass R. ein Messer in der Hand gehabt habe. Bei der Frau habe er Verletzungen am Hals und an der Brust erkennen können. Frau R. sei aber immer noch nicht tot gewesen. R. habe ihn aufgefordert, ihm zu helfen. Dazu sei er aber nicht mehr fähig gewesen. Daraufhin habe R. den Baseballschläger genommen und seiner auf dem Rücken liegende Frau zwei Schläge gegen den Schädel beigebracht. Dann habe man sie an den Beinen ins Unterholz gezogen und ihr den Schmuck abgenommen. Nach Meinung von S. habe die Betreffende zu diesem Zeitpunkt immer noch gelebt. Er habe dann den Baseballschläger zum Auto gebracht. Als er zurückgekommen sei, habe R. gesagt: »Jetzt is' sie fertig!«. An der nun Leblosen habe er jetzt noch sieben bis acht zusätzliche Stichverletzungen festgestellt.
Interpretation der Obduktionsbefunde
Aus Tschechien waren zwei Rechtsmediziner zur Hauptverhandlung geladen worden. Ein Assistent des Institutes wurde zur Auffindesituation und der Spurenlage am Tatort befragt, die Institutsdirektorin erläuterte die Schlüsse, die sie aus den von ihr erhobenen Sektionsbefunden zog.
Zusammengefasst berichtete sie von acht Schlägen gegen den Schädel und darauf folgender scharfer Gewalt gegen Hals und Brustkorb der Getöteten. Die Schläge seien mit »mittlerer bis großer Kraft« geführt worden, eine Reihenfolge sei nicht anzugeben. Die Sachverständige interpretierte die Verletzungen in der behaarten Kopfhaut dahingehend, dass diese zumindest teilweise durch die von den Angeklagten geschilderten Schläge mit dem Baseballschläger gesetzt worden sein könnten. Somit hätten sich die Schlussfolgerungen der tschechischen Rechtsmedizinerin prinzipiell der Einlassung des Ehemannes zuordnen lassen.
Wenn man sich allerdings die Sektionsbefunde genau ansah, musste man zur Kenntnis nehmen, dass die stumpfen Gewalteinwirkungen gegen den Schädel in zwei Gruppen unterteilt werden konnten. Zum einen befanden sich in der behaarten Kopfhaut fünf mehr oder weniger gleichartige Rissquetschwunden mit typischem Schürfsaum, deren Länge zwischen 2 cm und 6 cm variierte, zum anderen waren zwei von rechts oben nach links unten verlaufende und von der Stirn bis zur Mund- bzw. Kinnpartie reichende, langstreckige Verletzungen abgrenzbar. Das Schädeldach war scherbenartig zerlegt, an der Schädelbasis bestand ein so genannter Scharnierbruch mit relativer Beweglichkeit der vorderen und hinteren Schädelbasisanteile gegeneinander. Zudem waren die knöchernen Mittelgesichtsstrukturen zertrümmert, Ober- und Unterkiefer waren gebrochen, Zähne waren ausgeschlagen.
Wenn man diese Befunde mit den verschiedenen Varianten zum Tatablauf abglich, konnte man nur zu dem Schluss kommen, dass die schwersten knöchernen Verletzungen durch die sowohl von R. wie auch von S. berichteten zwei Schläge mit dem Baseballschläger stammen mussten. Der Gummiknüppel war schon vom Gewicht und der Beschaffenheit her nicht dazu geeignet insbesondere einen Scharnierbruch der Schädelbasis zu verursachen. Gerade dieser Scharnierbruch konnte aber nur dann erklärt werden, wenn der Schädel zum Zeitpunkt dieser Gewalteinwirkungen aufgelegen hatte. Nachdem die schweren Verletzungen des Gesichtsschädels auch noch mit den zwei parallel ausgerichteten, langstreckigen Befunden an den Gesichtsweichteilen korrespondierten, blieb nur die Feststellung, dass beide Gewalteinwirkungen durch den Baseballschläger zu einem Zeitpunkt beigebracht worden sein mussten, als sich die Betroffene in Rückenlage befand. Der Täter musste sich bei den Schlägen hierbei schräg rechts hinter dem Schädel der T.R. befunden haben.
Das Befundmuster am Schädel ließ sich somit nicht wie zunächst angenommen den Angaben des Ehemannes zum Tatablauf, sondern vielmehr der ursprünglichen Einlassung des S. anlässlich seiner Vernehmung durch die Kriminalpolizei zuordnen.
Aufgrund der Obduktionsbefunde ließ sich der Geschehensablauf folgendermaßen rekonstruieren:
Mehrfache, eng gruppiert stehende Stichverletzungen an der linken Brustkorbseite
Zunächst wurde mit dem Gummiknüppel insgesamt fünfmal auf den Schädel der T.R. eingeschlagen. Die ersten Schläge erfolgten hierbei nach den übereinstimmenden Angaben der Tatbeteiligten durch S. Entgegen der Einlassung des Ehemannes konnte aber keiner der zwei Schläge mit dem Baseballschläger von S. gegen die noch Stehende geführt worden sein, da der langstreckige und parallele Verlauf der schweren Verletzungen quer durch das Gesicht der Getöteten nur auf eine liegende Position der zu diesem Zeitpunkt bereits handlungsunfähigen, weil bewusstlosen Frau schließen ließ.
Nachdem in der linken Brusthöhle einerseits 600 ml Blut aufgefunden wurden, andererseits aber auch nur schwach unterblutete Stichverletzungen z.B. an der Lunge vorhanden waren und nur ein blutiger Film im Bauchraum trotz einer Leberstichverletzung vorlag, ließen sich diese Feststellungen einer zweizeitigen Beibringung der Stiche zuordnen. Hierfür sprach auch die Tatsache, dass einige, aber nicht alle Verletzungen trotz vergleichbarer Lokalisation zu Textildurchtrennungen an der Kleidung geführt hatten. Die Annahme einer zweizeitigen Stichbeibringung korrespondierte aber wiederum mit der Einlassung des S., dass R. bereits vor den Schlägen mit dem Baseballschläger einen Teil der Rumpfstiche gesetzt hatte.
Wegen der Diskrepanzen zwischen den objektiv festgestellten Sektionsbefunden und den Angaben des Ehemannes zum Tatablauf folgte das Schwurgericht schließlich der Version des S. und verurteilte R. zu einer lebenslänglichen Haftstrafe mit besonderer Schwere der Schuld, S. hingegen »nur« zu »lebenslänglich«.
Quellen: Die unglaublichten Fälle der Rechtmedizin: Analyse eines Mordfalls. KDB: Markus A. Rothschild: Die unglaublichsten Fälle der Rechtsmedizin
12. Der Fall - Juan Vallejo Corona
Corona kam 1934 in Mexiko zur Welt und tauchte in den frühen fünfziger Jahren als Wanderarbeiter in Yuba City, Kalifornien, auf. Er wurde jedoch im Unterschied zu den meisten seiner Artgenossen nach der Ernte sesshaft und gründete eine Familie. Im Laufe der Zeit gelang es ihm, vom einfachen Feld-Pflücker zum erfolgreichen Vermittler von Arbeitskräften aufzusteigen. Im Alter von Mitte 30 war Corona bei den Ranchern im ganzen Land bekannt, die er auf Anfrage mit Personal versorgte.
Schwierigkeiten gab es im Jahr 1970, als ein junger Mexikaner in dem Café verwundet wurde - seine Kopfhaut war von einer Machete offen gelegt worden -, das von Coronas homosexuellem Bruder Natividad geführt wurde. Nach seiner Genesung strebte das Opfer einen Prozess gegen Natividad Corona an und verlangte 250.000 $ Schmerzensgeld, der angeklagte Täter floh jedoch wieder nach Mexiko und ließ den Fall ungelöst zurück. Niemand brachte Juan mit dem Verbrechen in Verbindung, und dieser gewalttätige Zwischenfall schien sein Leben kaum zu berühren.
Und doch...
Am 19.05.1971 bemerkte ein japanischer Farmer, der durch seine Obstplantage streifte, ein frisches Loch, das in etwa die Größe eines Grabes hatte und zwischen zwei Obstbäumen angelegt war. Einige von Coronas Männern arbeiteten in der Nähe, und der Farmer tat die Angelegenheit mit einem Achselzucken ab, bis er in der folgenden Nacht zurückkam und das Loch gefüllt vorfand. Misstrauisch rief er am nächsten Morgen die Polizisten zu dieser Stelle, und eine Grabung brachte die frische Leiche des Durchreisenden Kenneth Whitacre zum Vorschein. Das Opfer war erstochen und sein Schädel in einem Hackbeil oder einer Machte eingeschlagen worden. Die Ermittler ordneten den Fall als Sexualdelikt ein, nachdem sie Teile von Schwulenliteratur in Whitacres Tasche gefunden hatten.
Vier Tage später berichteten Arbeiter einer nahen Ranch von der Entdeckung eines zweiten Grabes. Es enthielt die Überreste des Landstreicher Charles Fleming; während die Polizei noch damit beschäftigt war, seine Identität herauszufinden, wurden bereits neue Grabstätten gefunden.
Insgesamt verbrachten die Ermittler neun Tage damit, Leichen in der Plantage zu exhumieren; bevor die Suche am 4. Juni beendet wurde, hatte man bereits 25 gefunden. Im Grab von Melford Sample fanden Polizisten zwei Restaurantrechnungen, die auf den 21. Mai datiert und mit „Juan V. Corona“ gezeichnet waren. Am 4. Juni wurden die Überreste von Joseph Macak entdeckt, mit zwei Bankbelegen, die dieselbe Unterschrift trugen.
Einige der Leichen waren frisch, während andere - wie die von Donald Smith -eindeutig bereits seit Monaten im Boden gelegen waren. (Gerichtsmediziner schätzen, dass die ersten Morde etwa im Februar 1971 geschehen waren.) Die meisten der Opfer waren erstochen oder zu Tode gehackt worden, einige wiesen Anzeichen von homosexuellen Misshandlungen auf. Vier der Toten konnten bis zuletzt nicht identifiziert werden; der Rest waren Wanderarbeiter, heimatlose Landstreicher und ein paar alkoholabhängige Penner. Keiner von ihnen war von irgendwelchen Verwandten als abgängig gemeldet worden.
Die Bankbelege und Restaurantrechnungen brachten Juan Corona mit den Tatorten in Verbindung, und er wurde bis zu seinem Prozess in Untersuchungshaft genommen. Die Anwälte der Verteidigung versuchten, Natividad die Schuld für die Morde in die Schuhe zu schieben, einem bekannten Homosexuellen, der zu Gewaltausbrüchen neigte, aber niemand konnte seine Anwesenheit in Kalifornien während der Mordserie dokumentieren. Die Geschworenen berieten sich 45 Stunden lang, ehe sie Corona im Januar 1973 in allen Punkten für schuldig befanden. Einen Monat später wurde er zu 25 Mal lebenslänglicher Haft verurteilt.
Der Fall - der einen amerikanischen Rekord für eine Einzelmörder-Verurteilung zu jener Zeit aufstellte - war jedoch noch nicht zu Ende. Corona wurde im Dezember 1973 eines 26. Mordes beschuldigt, aber es wurde keine neue Anklage mehr erhoben. Im Mai 1978 ordnete ein Berufungsgericht eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Corona an, da seine ehemaligen Pflichtverteidiger für unfähig befunden wurden. Der erneute Prozess wurde durch psychiatrische Beobachtungen und eine Messerstecherei im Gefängnis im Jahr 1980 hinausgezögert, die Corona ein Auge kostete. Im Frühling 1982 wurde er wieder verurteilt und ins Gefängnis zurückgeschickt mit einer erneuten Strafe von 25facher, lebenslanger Haft.
Quellen: Die große Enzyklopädie der Serienmörder (von Michael Newton - akt. von Jaques Buval) 2. Auflage 2005 – S. 75 – ISBN 3-85365-189-5
13. Der Fall - William Lester Suff
William Lester Suff (* 20. August 1950 in Torrance , Kalifornien , USA ist ein US-amerikanischer Serienmörder.
Über die Kindheit und Jugend des künftigen Serienmörders ist wenig bekannt. Gesichert jedoch gilt, dass selbst seine Geschwister unter mentalen Störungen litten. War ein Bruder drogenabhängig, so hatte ein anderer eine Vorliebe für Pädophilie. Bill Suff selbst galt als mittelmäßiger Schüler, der in seiner Klasse, die 144 Schüler besuchten, an 87. Stelle der erfolgreichsten Schüler stand.
Suff machte erstmals 1974 auf sich aufmerksam, als er sich im Alter von 24 Jahren mit seiner Ehefrau des Totschlags an ihrer erst zwei Jahre alten Tochter vor Gericht verantworten musste. Obwohl er zu einer Freiheitsstrafe von 70 Jahren verurteilt wurde, kam er nach 10 Jahren Gefängnis, die er im San Quentin State Prison verbüßte, im März 1984, wegen guter Führung wieder auf freiem Fuß. Seine Ehefrau, der man die Rolle der Mittäterin abnahm, konnte bereits nach 20 Monaten das Gefängnis wieder verlassen.
1986 begann Suff als Lagerarbeiter für ein staatliches Magazin des Los Angeles County zu arbeiten. Freunde beschrieben ihn als freundlichen, eher introvertierten Mann, der in seiner Freizeit Geschichten schrieb, und, durch seine Leidenschaft - das Kochen - Kochbücher verfasste. Bei einem örtlichen Wettbewerb gewann sein Chilli den Ersten Preis.
Es war der frühe Morgen des 30. Oktober 1986. Ein Mann, der die Straßen nach Aluminium durchsuchte, das er dann auf Schrottplätzen verkaufen konnte, stieß auf einem Industriegelände bei Riverside auf den Leichnam einer Frau. Diese konnte später als die 23-jährige Michelle Yvette Gutierrez identifiziert werden, die aus Corpus Christi (Texas) nach Kalifornien eingewandert war. Gutierrez wurde mehrmals vergewaltigt, und anschließend mit einem Gürtel stranguliert.
Am 11. Dezember 1986 wurden die Polizisten zum nächsten Tatort gerufen. Charlotte Jean Palmer, 24-jährig aus Anna (Illinois) wurde bei Romoland in der Nähe des Highway 74 gefunden. Palmers Leichnam war mit Messerstichen und Schlägen derart zugerichtet, dass selbst der Gerichtsmediziner keine genaue Todesursache mehr feststellen konnte. Da die beiden Tatorte nur 25 Meilen voneinander entfernt lagen, gingen die Ermittler davon aus, dass es sich in beiden Fällen um ein und denselben Täter handeln musste.
Charlotte Jean Palmer
Im Januar 1987 fand man in Lake Elsinore die Leiche der 37-jährigen Linda Ann Ortega, die bereits seit mindestens drei Tagen tot war. Auffällig war der hohe Alkoholspiegel und das Kokain, welches man in Ortegas Blut nachweisen konnte. Da man bei ihr entsprechende Ausweise fand, war schnell klar, dass Ortega sich als Prostituierte ihren Lebensunterhalt verdiente. Die Kriminalbeamten standen vor einem Rätsel, und mussten sich erst langsam eingestehen, dass ein Serienmörder sein Unwesen trieb.
Dieser fand Mitte April 1987 sein viertes Opfer. In einer Schlucht, in der Nähe des Ortega-Tatorts, fanden Spaziergänger am 2. Mai 1987 die nackte erdrosselte Leiche der 27-jährigen Prostituierten Martha Bess Young, aus Albuquerque (New Mexiko). Diese war bereits seit mindestens drei Wochen tot; in ihrem Blut konnte zudem eine Überdosis Amphetamine festgestellt werden.
Zu dieser Zeit wurde von der Polizei von Riverside County eine Task-Force eingerichtet, der Polizei-Chef Linford Richardson und Sheriff Al Hearn vorstand. Neben Captain Bill Reynolds, Lt. William H. Caldwell und Sheriff Cois Byrd gehörten der Einsatzgruppe auch 14 Mitarbeiter des FBI an, und war somit die größte Sonderkommission, die je in Riverside County zur Aufklärung von Verbrechen gegründet wurde.
Mehr als eineinhalb Jahre vergingen, in denen man keine Toten fand, die dem Riverside Prostituierte Killer angelastet werden konnten. Man vermutete bereits, das Morden hätte ein Ende gefunden, bis am 27. Januar 1989 erneut eine Prostituierte tot aufgefunden wurde. Die 37 Jahre alte Linda Mae Ruiz wurde ebenfalls am Lake Elsinore getötet. Bei ihr ging der Serienmörder besonders grausam vor, da er zunächst das Opfer mit Alkohol gefügig machte. Später vergrub er Ruiz mit dem Kopf im Sand, und überließ sie dem Erstickungstod.
6 Monate später, am 28. Juni 1989, schlug der Täter erneut zu. Im Cottonwood Canyon wurde der Leichnam der 28-jährigen Kimberly Lyttle gefunden, die, wie der Großteil der Opfer drogensüchtig war, und im Rotlichtmilieu anzutreffen war. Auch sie war vergewaltigt und stranguliert worden. Auffällig am Tatort jedoch war, dass der Mörder erstmals Fehler machte, und Schamhaare und Fasern seiner Kleidung am Opfer zurück ließ, und den Ermittlern so erste Spuren lieferte. Captain Bill Reynolds, der in zahlreichen Pressekonferenzen zu den besorgten Einwohnern von Riverside sprach, sicherte ihnen zu, dem Mörder schon sehr nah zu sein.
Trotzdem schien der Mörder sein grausames Spiel mit der Polizei fortzusetzen, und ermordete am 11. November 1989 bei der Straße, die in den Temescal Canyon führt, die 36 Jahre alte Prostituierte Judy Lynn Angel. Angel wurde mit einem Messer attackiert, und hatte sich dabei so zur Wehr gesetzt, so dass sie tiefe Schnittwunden in den Händen aufwies. Vermutlich war der Täter deswegen so wütend, dass er den Schädel des Opfers mit Faustschlägen zertrümmerte.
Am 13. Dezember 1989, einen Monat später, wurde in Quail Valley die Leiche der 23-jährigen Prostituierten Christina Leal entdeckt, die wegen Drogenbesitzes schon einige Male im Gefängnis gesessen hatte. Da Leals Korpus keine Spuren eines Kampfes aufwies, gingen die Ermittler davon aus, dass sie freiwillig mit dem Täter Geschlechtsverkehr gehabt hatte. Auch hatte er sie mit einem gezielten Stich ins Herz ermordet, und anschließend stranguliert.
Die Ermittler standen unter Druck, da die Morde außer Kontrolle zu geraten schienen, und der Serienmörder nun in immer kürzer werdenden Zeitabständen zuschlug. Und so waren die Ermittler nicht überrascht, als sie am Morgen des 18. Januar 1990 zu einem Tatort in der Nähe der Interstate 15 am Lake Elsinore gerufen wurden, wo ein Jogger den strangulierten Leichnam der 24-jährigen Prostituierten Darla Jane Ferguson vorgefunden hatte. Erstmals konnten die Polizisten Reifenspuren am Tatort sicherstellen, die vom Täter stammen konnten.
Die Mordserie forderte am 8. Februar 1990 bei High Grove sein mittlerweile zehntes Opfer. Dabei handelte es sich um die 35-jährige Carol Lynn Miller, eine Gelegenheitsprostituierte, die von ihren Angehörigen einen Monat zuvor als vermisst gemeldet worden war. Auch sie war vergewaltigt und erstickt worden. Und wie bei den anderen Opfern zuvor wurden auch hier Schamhaare und Fasern des Täters sichergestellt.
Dieser unterbrach sein Treiben für zehn Monate, und schlug um den 6. November 1990 im Nordosten von Riverside erneut zu. In der Palmyrita Avenue fand ein Mann auf einem Industriegelände den schwer misshandelten Leichnam der 33-jährigen Cheryl Coker, welcher der Täter sogar die rechte Brust mit einem Messer abgetrennt hatte. Daraufhin setzten die Ermittler der Sonderkommission, geschockt vom Ausmaß der Mordserie, ein Kopfgeld von 100.000 Dollar zur Ergreifung des Täters aus. Dies hinderte den Täter jedoch nicht, weiter zu töten.
So fand am 21. Dezember 1990 der Hausmeister einer Fabrik in der Iowa Avenue in Riverside die Leiche der 27-jährigen Susan Sternfeld, einer weiteren Prostituierten und Opfer Nummer 13. Die 42 Jahre alte Kathleen Leslie Milne fand ein Motorradfahrer am 19. Januar 1991 am Lake Elsinore tot auf.
Je mehr Tote der Amoklauf des Serienkillers forderte, desto intensiver wurde von Seiten der Polizei, aber auch der Medien nach ihm gefahndet; so waren die Fälle beispielsweise Thema in der Fernsehsendung America's Most Wanted. Auch wurde die Anzahl der Ermittler aufgestockt, so dass am Zenit der Ermittlungsarbeiten bis zu 20 Strafverfolgungsbehörden, darunter auch private Unternehmen, involviert waren. Dennoch schienen alle Bemühungen, den Mörder zu fangen, ins Leere zu laufen.
So war es für die Ermittler ein weiterer Rückschlag, als am Morgen des 27. April 1991 die Leiche der 24 Jahre alten Cherie Michelle Payseur in einem Blumenbeet auf einem Parkplatz eines Bowlingzentrums entdeckt wurde. Payseur, ebenfalls Prostituierte, war vergewaltigt und erwürgt worden.
Das 15. Opfer des Mörders war die 37-jährige Sherry Ann Latham, die von Ausflüglern am 4. Juli 1991 im Railroad Canyon entdeckt wurde. Erstmals beging der Täter einen großen Fehler, als er am Tatort Haare zurückließ, die nicht von einem Menschen, sondern von einer Hauskatze stammten. Latham selbst, so ihre Freunde, hatte keine Katze.
Es war der 15. August 1991, an dem die Ermittler den ersten Durchbruch erzielten. In der Nähe der University of California nahm ein Mann an jenem Tag mit einem grauen Van eine Prostituierte mit zu sich in den Wagen. Er nannte sich „John“. John wurde jedoch bereits nach wenigen Metern, die beide im Auto zurücklegten, brutal. Er beschimpfte die Frau und schlug auf sie ein. In letztem Augenblick gelang es ihr die Beifahrertür zu öffnen, und zu entkommen.
John stoppte sein Fahrzeug an einer Straßenecke, an der eine Bekannte der gerade entkommenen Frau ebenfalls auf Freier wartete. Kelly Marie Hammond, 23 Jahre alt, konnte nicht schnell genug reagieren, als sie der Fahrer ins Auto zog, und mit ihr davon fuhr. Hammonds Leiche wurde noch am selben Tag an der Ecke Sampson Avenue / Delilah Street entdeckt.
Kelly Marie Hammond.
Dennoch hatten die Polizisten durch die Beschreibung der Frau, die entkommen konnte, ein Phantombild des Täters, sowie eine Beschreibung des Fahrzeugs. Sofort wurde beides in den Medien, wie Fernsehen und Tageszeitungen der Öffentlichkeit mitgeteilt.
Trotz des Teilerfolgs mordete der Riverside Prostituierte Killer weiter, und schlug am 13. September 1991 erneut zu. Es war die 30-jährige Prostituierte Catherine McDonald, die ein Bauarbeiter auf einer Baustelle in Tiscany Hills entdeckte. Erstmals wich der Täter gänzlich von seinem Muster ab, weiße Frauen zu ermorden, da McDonald Afroamerikanerin war. Wie bei Cheryl Coker hatte er auch McDonalds Brust abgetrennt, diese jedoch nicht beim Tatort belassen, sondern, einer Trophäe gleich, mitgenommen. Der Täter wollte dadurch eine falsche Spur legen, da kurz zuvor im Fernsehen ein Profil des Serienmörders veröffentlicht worden war, wonach er ein weißer Mann sei, dessen bevorzugtes Ziel, weiße Frauen waren.
Cheryl Coker
Eineinhalb Monate später, am 30. Oktober 1991, fand ein Mann am Summerhill Drive die Leiche der 35 Jahre alten Gelegenheitsprostituierten Delliah Zamora Wallace, einer Mutter von fünf Kindern, die stranguliert worden war.
Die Leiche der 35 Jahre alten Gelegenheitsprostituierten Delliah Zamora Wallace wird am Summerhill Drive gefunden
Am 22. Dezember 1991 wurde bei der Victoria Avenue der Leichnam der 39-jährigen Eleanore Ojeda Casares entdeckt. Auch ihr Leichnam war geschändet worden; noch konnten die Ermittler nicht wissen, dass Casares das 19. und gleichzeitig letzte Opfer der Mordserie war.
Eleanore Ojeda Casares
In der Nacht vom 8. auf den 9. Januar 1992 fuhr Officer Frank Orta auf der University Avenue Streife, eine Gegend, in der Prostitution und Kriminalität an der Tagesordnung stand. Plötzlich fiel ihm ein Van auf, der auf die Beschreibung des Wagens zutraf, der im Mordfall Kelly Hammond, vor fünf Monaten, benutzt wurde. Orta schaltete seine Sirene ein, und zwang den Fahrer des Vans auf die Straßenseite.
Bei der Kontrolle des Wagens und seines Fahrers, eines Mannes mit dem Namen William Lester Suff, fiel auf, dass Suffs Führerschein abgelaufen war, und seine Fahrzeugpapiere ungültig waren. Man brachte ihn für weitere Vernehmungen aufs Riverside Police Department. Hier leugnete Suff zunächst, etwas mit den Morden zu tun zu haben. Doch Blut, wie DNA-Untersuchungen ergaben, dass es seine Schamhaare und Fasern waren, die bei einigen Opfern sichergestellt wurden. Erst nach Stunden der Vernehmungen gab Suff Geständnisse in allen 19 Mordfällen ab.
Einige von Suff brutal ermordeten Frauen
Am 28. Februar 1992 kam es zur ersten Anhörung vor Richterin Becky Dugan. Obwohl Suffs Anwalt, Floyd Zagorsky, in zwei der 19 Mordfällen, die seinem Mandanten angelastet wurden, für „Nicht Schuldig“ plädierte, entschied Richterin Dugan, dass Suff der Prozess gemacht werden sollte.
Bis der Prozess gegen Suff, am 25. März 1995, eröffnet werden konnte, vergingen weitere drei Jahre. Den Vorsitz hatte Richter W. Charles Morgan; die Vertretung der Staatsanwalt übernahm Paul E. Zellerbach. Da der Fall sehr komplex war, wurde Suff von zwei Verteidigern unterstützt: Randolph K. Driggs und Frank S. Peasly. Auf der Bank der 12 Geschworenen saßen sieben Männer und fünf Frauen. Einen bitteren Beigeschmack für die Hinterbliebenen war die Tatsache, dass Suff in nur 13 Mordfällen der Prozess gemacht wurde. Bei den übrigen sechs Frauenleichen hatte man keine eindeutigen Spuren sicherstellen können, die Suff als Täter belasteten.
Während Staatsanwalt Zellerbach Suff als sexuellen Sadisten hinzustellen versuchte, dem es erregte, Frauen zu ermorden, beschrieb Verteidiger Peasley seinen Mandanten als einen Mann, der „zur falschen Zeit am falschen Ort“ gewesen sei.
Der Prozess, bei dem über 30 Zeugen aussagten, dauerte 54 Verhandlungstage. Weitere vier Tage mussten die Geschworenen beraten, ehe Richter Morgan am 17. August 1995 das Urteil verkündete. In zwölf der dreizehn Mordfälle wurde William Lester Suff für „Schuldig“ gesprochen, und zum Tod verurteilt.
Die Ermittler gehen auch davon aus, dass er zu den 19 bekannten Frauen, noch drei weitere Frauen in den frühen 1970er Jahren ermordet hatte; allerdings können ihm diese auch nicht zur Last gelegt werden, da eindeutige Spuren fehlen.
Seit diesem Zeitpunkt - 1995 - sitzt Suff im San Quentin State Prison, und wartete auf seine Hinrichtung. Bis heute kämpft er um seine Rehabilitation, da er sich selbst als Justizopfer und Sündenbock sieht. Auch ist bis heute kein Motiv für seine Taten ersichtlich.
Bis heute hält sich ein Gerücht, wonach Suff die abgetrennten Brüste seiner Opfer in Chilli gekocht habe, und dieses bei einem Picknick der Angestellten von Riverside County seinen Arbeitskollegen zu Essen gegeben hatte. Genährt wird dieses Gerücht durch die Tatsache, dass Suff mit der finanziellen Hilfe seines Anwalts im Gefängnis Kochbücher geschrieben und auch zum Teil publiziert hat. In diesen umwirbt er vor allem seine Chili-Rezepte. Allerdings ist jener Mythos, der durch Suffs Gewalttaten geschaffen wurde, nie bestätigt worden.
Quellen: - Peter Murakami und Julia Murakami: Lexikon der Serienmörder. 450 Fallstudien einer pathologischen Tötungsart. Ullstein Tb, März 2000, 639 Seiten, ISBN 3-548-35935-3
-Crime Library (Englisch)
14. Der Fall - Werner Kniesek
Werner Kniesek (* 1946) ist ein Mörder, der als einer der gefährlichsten Straftäter Österreichs in die Kriminalgeschichte einging.
Der in Salzburg lebende Werner Kniesek fällt bereits in seiner Jugend auf, als er mehrmals die Schule schwänzt, stiehlt und öfters von Zuhause davonläuft. Seinen Vater hat er nie kennengelernt und seine Mutter ist mit ihm überfordert, weshalb sie ihn in ein Heim geben will. Als er dies erfährt sticht er seine Mutter am 5. Juni 1962 mit einem Brotmesser nieder, stiehlt das Geld der lebensgefährlich Verletzten und flüchtet nach Deutschland, wo der erst 16-Jährige in Hamburg verhaftet und nach Österreich überstellt wird. Nach zwei Jahren Jugendhaft wegen versuchten Mordes wird er bereits wieder entlassen.
Nach mehreren Einbrüchen und Mordes an einer 73-jährigen Frau, die er motivlos niederschoss, wird er 1973 wegen Unzurechnungsfähigkeit nur zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt, wobei er bereits im Januar 1980 vorzeitig wegen guter Führung entlassen werden soll. Wenige Wochen vor der Entlassung erhält er einen dreitätigen Hafturlaub um sich eine Arbeit zu suchen.
Mit dem Geld das er durch illegal hergestellten Schnaps im Gefängnis erhielt, kauft er sich in Wien eine Gaspistole und fährt mit dem Zug nach Sankt Pölten, wo er sich von einem Taxi zur Siedlung Am Eisberg bringen lässt. Er ist zum ersten Mal in dieser Gegend und dringt willkürlich in die Villa der Familie Altreiter ein, wo er den an den Rollstuhl gefesselten, 26-jährigen Sohn Walter antrifft und ihm mitteilt ihn zu töten, jedoch damit noch warten will. Erst am Abend kommt die 55-jährige Mutter Gertrude nach Hause und wird von Kniesek im Flur überwältigt. Da die geschockte Witwe an einen Raubüberfall glaubt, stellt sie dem Täter einen Scheck über 20.000 Schilling aus und wird danach gefesselt.
Kurz darauf erwürgt Kniesek den Sohn mit bloßen Händen, zerrt die Leiche aus dem Rollstuhl zu der weinenden Mutter und erdrosselt diese schließlich mit einer Schlinge. Stunden später kommt die 24-jährige Tochter Ingrid nach Hause und findet die Leiche ihrer Mutter und des Bruders. Aus Angst bietet sie sich dem Mörder an, wird von diesem jedoch stundenlang misshandelt, gefoltert und geschlagen, ehe er sie erwürgt. Anschließend tötet er noch die Angorakatze der Familie, legt sich nieder und schläft neben seinen Opfern ein.
Am nächsten Morgen packt er die drei Leichen in den Kofferraum des Mercedes der Familie und unternimmt mit dem eingelösten Scheck eine Einkaufstour. In Karlstetten besucht Kniesek eine Gaststätte und macht sich verdächtig, als einigen Leuten die große Bargeldmenge des wortkargen Mannes auffällt, der noch dazu schwarze Handschuhe trägt die er die ganze Mahlzeit über nicht auszieht. Ein Gast notiert sich das Kennzeichen des Mercedes und alarmiert die Gendarmerie, die daraufhin zum Anwesen der Altreiters fährt und ein eingeschlagenes Fenster entdeckt. Da auch von den drei Hausbewohnern jede Spur fehlt, wird eine österreichweite Fahndung nach dem Wagen und der Familie eingeleitet. Kurz vor Mitternacht findet eine Funkstreife den Wagen am Salzburger Bahnhof sowie die drei Leichen im Kofferraum. Der zum Fahrzeug zurückkehrede Kniesek wird sofort verhaftet. Nach zwei Tagen gesteht er schließlich, die Familie Altreiter aus reiner Lust am Töten ermordet zu haben.
Die Morde dienten nur seiner geistigen Befriedigung und er könne weitere Tötungsdelikte nicht ausschließen. Gertrude A. zwang er sogar, ihre Herztropfen einzunehmen damit sie nicht das Bewusstsein verliert und die Todesqualen besser erlebt.
Fünf Monate nach seiner Verhaftung wird Werner Kniesek zu lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. 1983 unternahm er einen Fluchtversuch, der jedoch scheiterte.
Der Film Angst (1983) von Gerald Kargl beruht auf seiner Biographie.
Quellen:
- Die spektakulärsten Mordfälle Österreichs von Andreas Zeppelzauer
- Wikipedia
15. Der Fall - Westley Allan Dodd
Westley Allan Dodd wurde am 3. Juli 1961geboren und am 5. Januar 1993 in Walla Walla hingerichtet. Westley Allen Dodd war ein US-amerikanischer Serienmörder.
Dodd wurde 1989 verhaftet, nachdem er versucht hatte, einen 6-jährigen Jungen von der Toilette eines Kinos zu entführen. Bei der polizeilichen Vernehmung wurde er mit drei Sexualmorden im Bundesstaat Washington in Verbindung gebracht, die er schließlich gestand. Dodd hatte im September 1989 die Brüder Cole (10) und William Neer (11) vergewaltigt und erstochen. Einen Monat später erwürgte er den vier Jahre alten Lee Iseli, nachdem Dodd ihn sexuell misshandelt und gefoltert hatte. Die Leiche des Kindes hängte er in einem Kleiderschrank auf.
Nach seiner Verhaftung fand die Polizei in Dodds Wohnung Fotos seiner Opfer sowie ein Tagebuch, in dem er seine Verbrechen aufgeschrieben hatte und grauenhafte Pläne für die Folterung weiterer Opfer machte.
Dodd war einschlägig vorbestraft. Er hatte bereits ab dem Alter von 15 Jahren Kinder belästigt.
Später beschrieb sich Dodd als "unheilbaren Täter, der dem Staat keine andere Möglichkeit ließ, als ihn hinzurichten." Auch in einem Interview kurz vor seiner Hinrichtung ließ Dodd selbst keinen Zweifel an seiner Gefährlichkeit: "Wenn ich jemals wieder herauskomme, werde ich wieder morden, werde ich wieder vergewaltigen und ich werde jede Minute dabei genießen."
In diesem Raum wurde Dodd gehängt.
Dodd entschloss sich zu sterben wie sein letztes Opfer, durch den Strang. Er war damit die erste Person seit 1965, die in den USA gehängt wurde.
Vermerk:
Anhand der mir vorliegenden Unterlagen wurde Westley Allan Dodd - männlich, weiße Hautfarbe, 31 Jahre alt, wegen Vergewaltigung und Mord, durch Hängen, am 05.01.1993 um 12:05 Ortszeit, in Washington im County Clark hingerichtet.